Führerschein
Klassen.
Unsere Führerscheinklassen – Dein Weg zur richtigen Fahrerlaubnis. Alle Klassen im Überblick – verständlich und kompakt erklärt. Erfahre, welche Klasse du für welches Fahrzeug brauchst und welche Voraussetzungen gelten.
Inhalte dieser Seite
- 01. Auto & Gespanne (B, BE)
- 02. Zweirad & Motorrad (A, AM)
- 03. LKW & Nutzfahrzeuge (C, CE)
- 04. Dein Ausbildungsort

Auto (PKW)
Alle PKW-Führerscheinklassen im Überblick – Welche Klasse brauchst du für dein Auto, SUV oder Gespann mit Anhänger? Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen.
Details zur Auto-AusbildungKlasse B (Standard)
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. (Keine Krafträder/dreirädrigen Kfz).
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17).
- Theorie 12 Lektionen allgemeiner Stoff + 2 Lektionen spezifischer Stoff.
(Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert auf 6+2 Lektionen). - Sonderfahrten Mind. 12 Fahrstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
- Prüfung Theorie und Praxis.
Info: Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung. Alle Mengenangaben für Fahrten beziehen sich auf 45 Minuten.
BF17 (Begleitetes Fahren)
Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Die Ausbildung kann bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden.
- Mindestalter 30 Jahre.
- Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B.
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg.
- Nach der Prüfung Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der in Deutschland und Österreich mit Begleitperson gefahren werden darf. (Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitung gefahren werden).
- Kartenführerschein Bei Vollendung des 18. Lebensjahres kann nach Antrag der echte Kartenführerschein erteilt werden.
- Probezeit Beginnt sofort mit Aushändigung der Prüfbescheinigung (mit 17).
Klasse BE (Anhänger)
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG, aber nicht über 7t zG liegt.
- Voraussetzung Vorbesitz der Klasse B ist zwingend erforderlich.
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren).
- Theorie Keine Theorieausbildung erforderlich.
- Sonderfahrten Mind. 5 Fahrstunden (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht).
- Prüfung Nur Praktische Prüfung.
Info: Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis entfällt die Pflichtausbildung.
B96 (Schlüsselzahl)
Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG, aber nicht über 4,25 t zG liegt.
- Voraussetzung Führerschein Klasse B oder BF17. Alter: 18 (bzw. 17).
- Ausbildung 150 Minuten Theorie, 210 Minuten praktische Übungen, 60 Minuten Fahrstunden.
- Prüfung Keine Prüfung erforderlich! Du erhältst direkt eine Ausbildungsbescheinigung für die Eintragung.

Motorrad
Ob Motorrad, Roller oder Leichtkraftrad – hier erfährst du, welche Führerscheinklasse du benötigst. Entdecke die verschiedenen Motorradklassen, die Voraussetzungen und wichtige gesetzliche Aufstiegsregelungen im Überblick.
Details zur Motorrad-AusbildungKlasse A (Unbeschränkt)
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW.
- Theorie 12 Lektionen Grund + 4 Lektionen spezifisch (Reduziert auf 6+4 bei Vorbesitz anderer Klasse).
- Sonderfahrten 12 Fahrstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
- Prüfung Theorie und Praxis.
- Alter & Ausbildung Ab 24 Jahre. Theorie: 6+4 Lektionen. Sonderfahrten: 6 Stunden (3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht). Prüfung: Theorie & Praxis.
- Alter & Prüfung Bereits ab 20 Jahre möglich. Übungsfahrten nach Bedarf. Nur praktische Prüfung! Keine Theorieausbildung nötig.
Klasse A2 (35 kW)
Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.
- Direktzugang (Ab 18 J.) Theorie: 12+4 Lektionen (6+4 bei Vorbesitz). Sonderfahrten: 12 Stunden (5 Überland, 4 Auto, 3 Nacht). Prüfung: Theorie & Praxis.
- Aufstieg v. A1 (< 2 Jahre) Alter 18 Jahre. Theorie: 6+4. Sonderfahrten: 6 Stunden (3 Überland, 2 Auto, 1 Nacht). Prüfung: Theorie & Praxis.
- Aufstieg v. A1 (> 2 Jahre) Übungsfahrten nach Bedarf. Nur praktische Prüfung! Keine Theorie, keine Sonderfahrten-Pflicht.
Klasse A1 (125ccm)
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW.
- Mindestalter 16 Jahre.
- Theorie 12 Lektionen allgemeiner Stoff + 4 Lektionen spezifisch.
- Sonderfahrten 12 Fahrstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
- Prüfung Theorie und Praxis.
B196 (Schlüsselzahl)
Die 125er Erweiterung für Autofahrer: Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg fahren. Wichtig: Gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!
- Voraussetzung Mind. 25 Jahre alt + mind. 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B.
- Ausbildung 4 Lektionen Theorie (je 90 Min) + mind. 5 Fahrstunden (je 90 Min). Keine Sonderfahrten.
- Prüfung Keine Prüfung! Weder Theorie noch Praxis.
Klasse AM & Mofa
Bis 50 ccm und max. 45 km/h (bzw. 4 kW bei Elektro). Auch Trikes/Quads bis 50 ccm/350kg.
- Ausbildung Ab 15 Jahre. Theorie: 12+2 Lektionen. Keine Sonderfahrten. Prüfung: Theorie & Praxis. (Keine Probezeit!).
Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h.
- Ausbildung Ab 15 Jahre. Theorie: 6 Lektionen Mofakurs. Praxis: 90 Minuten. Nur Theorieprüfung!

LKW & Traktor
Alle Klassen und Voraussetzungen im Überblick – Erfahre, welche Führerscheinklasse du für LKWs, Transporter und schwere Nutzfahrzeuge benötigst. Hier findest du alle Infos zu Anforderungen, Fahrzeugtypen und Kombi-Ausbildungen.
Details zur LKW-AusbildungKlasse C (LKW)
Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 7,5 t zG und max. 9 Sitzplätzen. Anhänger bis 750 kg zG sind erlaubt.
- Mindestalter 21 Jahre (Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre).
- Theorie 6 Lektionen Grundstoff + 10 Lektionen spezifisch (Nur 4 spezifische Lektionen bei Vorbesitz C1).
- Sonderfahrten Mind. 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nacht. (Bei Vorbesitz C1 reduziert auf: 3/1/1).
- Prüfung Theorie und Praxis. (Bei Umschreibung/Wiedererteilung entfällt Pflichtausbildung).
Klasse CE (Lastzug)
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG.
- Ausbildung (Einzeln) Alter 21 (bzw. 18 für Profis). Theorie: 6+4 Lektionen. Sonderfahrten: 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nacht.
Macht beide Scheine zusammen, um Zeit in der Theorie und den Sonderfahrten zu sparen.
- Theorie (C+CE) 6 Grund + 10 spezifisch C + 4 spezifisch CE.
- Sonderfahrten Überland: 3 Solo und 5 im Zug.
Autobahn: 1 Solo und 2 im Zug.
Nacht: 3 im Zug.
Klasse C1 / C1E
- Klasse C1 LKW über 3,5 t bis 7,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg. Ab 18 Jahre. Volle Ausbildung (6+6 Theorie, 3/1/1 Sonderfahrten).
- Klasse C1E C1 + Anhänger über 750kg (Gesamtkombi max 12 t). Auch B-Fahrzeuge mit großem Anhänger. Nur Praxisprüfung!
Klasse L (Traktor)
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.
- Mindestalter 16 Jahre. (Für die Klasse L besteht keine Probezeit).
- Theorie 12 Lektionen allgemeiner Stoff + 2 Lektionen spezifisch.
- Praxis Keine Übungsfahrten, keine Sonderfahrten.
- Prüfung Nur Theorieprüfung!
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