Alle Führerscheinklassen im Überblick – verständlich und kompakt erklärt. Erfahre, welche Führerscheinklasse du für welches Fahrzeug brauchst und welche Voraussetzungen gelten.
Alle PKW-Führerscheinklassen im Überblick – Welche Klasse brauchst du für dein Auto, SUV oder Gespann mit Anhänger? Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen, Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen.
Fahrerlaubnis Klasse B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.
Theorie
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezieller Stoff.
Übungsfahrten
nach Bedarf
Sonderfahrten
Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung
Theorie und Praxis
Mindestalter
18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahre)
Umschreibung/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden. Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:
Ablauf nach bestandener Prüfung (BF17)
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Kartenführerschein und Probezeit (BF17)
Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Fahrerlaubnis Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.
Theorie
keine
Übungsfahrten
nach Bedarf
Sonderfahrten
Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)
Prüfung
Praktische Prüfung
Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Voraussetzung
Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.
Umschreibung/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (B96)
Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.
Theorie
150 Minuten
Fahrstunden
60 Minuten
Praktische Übungen
210 Minuten
Prüfung
keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Mindestalter
18 (17 bei begleitendem Fahren)
Voraussetzungen
Führerschein Klasse B oder BF17
Welche Klasse brauchst du? – Ob Motorrad, Roller oder Leichtkraftrad – hier erfährst du, welche Führerscheinklasse du benötigst. Entdecke die verschiedenen Motorradklassen, die Voraussetzungen und wichtige gesetzliche Regelungen im Überblick.
Fahrerlaubnis Klasse A (Direktzugang)
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie (Direktzugang)
12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten (Direktzugang)
nach Bedarf
Sonderfahrten (Direktzugang)
Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung (Direktzugang)
Theorie und Praxis
Mindestalter (Direktzugang)
24 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Aufstieg von Klasse A2 (unter 2 Jahren Vorbesitz)
Theorie (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)
nach Bedarf
Sonderfahrten (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)
Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)
Prüfung (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)
Theorie und Praxis
Mindestalter (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)
24 Jahre
Aufstieg von Klasse A2 (ab 2 Jahren Vorbesitz)
Übungsfahrten (Aufstieg A2 ab 2 Jahren)
nach Bedarf
Prüfung (Aufstieg A2 ab 2 Jahren)
nur Praxis
Mindestalter (Aufstieg A2 ab 2 Jahren)
20 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse A2 (Direktzugang)
Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Theorie (Direktzugang)
12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten (Direktzugang)
nach Bedarf
Sonderfahrten (Direktzugang)
Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung (Direktzugang)
Theorie und Praxis
Mindestalter (Direktzugang)
18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Aufstieg von Klasse A1 (unter 2 Jahren Vorbesitz)
Theorie (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)
nach Bedarf
Sonderfahrten (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)
6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)
Prüfung (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)
Theorie und Praxis
Mindestalter (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)
18 Jahre
Aufstieg von Klasse A1 (ab 2 Jahren Vorbesitz)
Übungsfahrten (Aufstieg A1 ab 2 Jahren)
nach Bedarf
Prüfung (Aufstieg A1 ab 2 Jahren)
nur Praxis
Fahrerlaubnis Klasse A1
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten
nach Bedarf
Sonderfahrten
Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)
Prüfung
Theorie und Praxis
Mindestalter
16 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (B196)
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 PS
Theorie
4 Lektionen zu 90 Minuten
Übungsfahrten
Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten
Sonderfahrten
keine
Prüfung
keine
Mindestalter
25 Jahre
Voraussetzung
mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!
Fahrerlaubnis Klasse AM
Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max. 50 ccm, 4 kW und bis zu 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen).
Theorie
12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten
Nach Bedarf
Sonderfahrten
Keine
Prüfung
Theorie und Praxis
Mindestalter
15 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.
Mofa-Prüfbescheinigung
Mofa bis 50 ccm, und max. 25 km/h
Theorie
6 Lektionen Mofakurs
Übungsfahrten
90 Minuten
Sonderfahrten
keine
Prüfung
nur Theorie
Mindestalter
15 Jahre
Alle Klassen und Voraussetzungen im Überblick – Erfahre, welche Führerscheinklasse du für LKWs, Transporter und schwere Nutzfahrzeuge benötigst. Hier findest du alle Infos zu den Anforderungen, Fahrzeugtypen und gesetzlichen Bestimmungen.
Fahrerlaubnis Klasse C
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zG und max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)
Theorie Klasse C
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten Klasse C
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C
Mindestens 5 (3 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Autobahnfahrten Klasse C
Mindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Nachtfahrten Klasse C
Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Prüfung Klasse C
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse C
21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
Theorie Klasse C/CE
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten Klasse C/CE
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C/CE
Mindestens 3 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten Klasse C/CE
Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten Klasse C/CE
Mindestens 3 Zug
Prüfung Klasse C/CE
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse C/CE
21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Fahrerlaubnis Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG
Theorie Klasse CE
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten Klasse CE
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse CE
Mindestens 5
Autobahnfahrten Klasse CE
Mindestens 2
Nachtfahrten Klasse CE
Mindestens 3
Prüfung Klasse CE
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse CE
21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang
Theorie Klasse C/CE
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten Klasse C/CE
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C/CE
Mindestens 2 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten Klasse C/CE
Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten Klasse C/CE
Mindestens 3 Zug
Prüfung Klasse C/CE
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse C/CE
21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Fahrerlaubnis Klasse C1
Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 3,5 t zG, bis zu 7,5 t zG und nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG
Theorie Klasse C1
6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten Klasse C1
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C1
Mindestens 3
Autobahnfahrten Klasse C1
Mindestens 1
Nachtfahrten Klasse C1
Mindestens 1
Prüfung Klasse C1
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse C1
18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Theorie Klasse C1/C1E
6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsstunden Klasse C1/C1E
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C1/C1E
Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten Klasse C1/C1E
Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten Klasse C1/C1E
Mindestens 2 Zug
Prüfung Klasse C1/C1E
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse C1/C1E
18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Fahrerlaubnis Klasse C1E
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zG. Die zG der Kombination darf 12 t nicht überschreiten.
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhängern wenn die zG der Kombination 7 t aber nicht 12 t überschreitet.
Theorie Klasse C1E
keine
Übungsfahrten Klasse C1E
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C1E
Mindestens 3
Autobahnfahrten Klasse C1E
Mindestens 1
Nachtfahrten Klasse C1E
Mindestens 1
Prüfung Klasse C1E
Praxis
Mindestalter Klasse C1E
18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Theorie Klasse C1/C1E
6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten Klasse C1/C1E
nach Bedarf
Überlandfahrten Klasse C1/C1E
Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten Klasse C1/C1E
Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten Klasse C1/C1E
Mindestens 2 Zug
Prüfung Klasse C1/C1E
Theorie und Praxis
Mindestalter Klasse C1/C1E
18 Jahre
Die Mengenangaben über Fahrstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Fahrerlaubnis Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Theorie
12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten
keine
Sonderfahrten
keine
Prüfung
nur Theorie
Mindestalter
16 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.