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Führerscheininfo

Unsere Führerscheinklassen – Dein Weg zur richtigen Fahrerlaubnis

Alle Führerscheinklassen im Überblick – verständlich und kompakt erklärt. Erfahre, welche Führerscheinklasse du für welches Fahrzeug brauchst und welche Voraussetzungen gelten.

PKW

Alle PKW-Führerscheinklassen im Überblick – Welche Klasse brauchst du für dein Auto, SUV oder Gespann mit Anhänger? Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen, Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen.

B | PKW, LKW KFZ bis 3,5 t zG

Fahrerlaubnis Klasse B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.


Theorie

12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezieller Stoff.


Übungsfahrten

nach Bedarf


Sonderfahrten

Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)


Prüfung

Theorie und Praxis


Mindestalter

18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahre)


Umschreibung/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung


Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


BF17 | Begleitetes Fahren der Klasse B ab 17 Jahren

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden. Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Ablauf nach bestandener Prüfung (BF17)

Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.


Kartenführerschein und Probezeit (BF17)

Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.


BE | Klasse B mit Anhänger bis 7 t zG

Fahrerlaubnis Klasse BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.


Theorie

keine


Übungsfahrten

nach Bedarf


Sonderfahrten

Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)


Prüfung

Praktische Prüfung


Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)


Voraussetzung

Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.


Umschreibung/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung


Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


B96 | Klasse B mit Anhänger bis 4,25 t zG

Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (B96)

Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.


Theorie

150 Minuten


Fahrstunden

60 Minuten


Praktische Übungen

210 Minuten


Prüfung

keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung


Mindestalter

18 (17 bei begleitendem Fahren)


Voraussetzungen

Führerschein Klasse B oder BF17


Motorrad

Welche Klasse brauchst du? – Ob Motorrad, Roller oder Leichtkraftrad – hier erfährst du, welche Führerscheinklasse du benötigst. Entdecke die verschiedenen Motorradklassen, die Voraussetzungen und wichtige gesetzliche Regelungen im Überblick.

A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Fahrerlaubnis Klasse A (Direktzugang)

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW

Theorie (Direktzugang)

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten (Direktzugang)

nach Bedarf

Sonderfahrten (Direktzugang)

Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

Prüfung (Direktzugang)

Theorie und Praxis

Mindestalter (Direktzugang)

24 Jahre

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

Aufstieg von Klasse A2 (unter 2 Jahren Vorbesitz)

Theorie (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff

Übungsfahrten (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)

nach Bedarf

Sonderfahrten (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)

Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)

Prüfung (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)

Theorie und Praxis

Mindestalter (Aufstieg A2 unter 2 Jahren)

24 Jahre

Aufstieg von Klasse A2 (ab 2 Jahren Vorbesitz)

Übungsfahrten (Aufstieg A2 ab 2 Jahren)

nach Bedarf

Prüfung (Aufstieg A2 ab 2 Jahren)

nur Praxis

Mindestalter (Aufstieg A2 ab 2 Jahren)

20 Jahre

A2 | Motorräder bis 35 kW und max. 0,2 kW pro Kg

Fahrerlaubnis Klasse A2 (Direktzugang)

Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg

 

Theorie (Direktzugang)

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.

 

Übungsfahrten (Direktzugang)

nach Bedarf

 

Sonderfahrten (Direktzugang)

Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)

 

Prüfung (Direktzugang)

Theorie und Praxis

 

Mindestalter (Direktzugang)

18 Jahre

 

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

 

Aufstieg von Klasse A1 (unter 2 Jahren Vorbesitz)

Theorie (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.

 

Übungsfahrten (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)

nach Bedarf

 

Sonderfahrten (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)

6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)

 

Prüfung (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)

Theorie und Praxis

 

Mindestalter (Aufstieg A1 unter 2 Jahren)

18 Jahre

 

Aufstieg von Klasse A1 (ab 2 Jahren Vorbesitz)

Übungsfahrten (Aufstieg A1 ab 2 Jahren)

nach Bedarf

 

Prüfung (Aufstieg A1 ab 2 Jahren)

nur Praxis

 

A1 | Leichtkrafträder bis 15 PS und 125 ccm

Fahrerlaubnis Klasse A1

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW

 

Theorie

12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.

 

Übungsfahrten

nach Bedarf

 

Sonderfahrten

Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)

 

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Mindestalter

16 Jahre

 

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

 

B196 | Leichtkrafträder bis 45 km/h

Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (B196)

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 PS

 

Theorie

4 Lektionen zu 90 Minuten

 

Übungsfahrten

Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten

 

Sonderfahrten

keine

 

Prüfung

keine

 

Mindestalter

25 Jahre

 

Voraussetzung

mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B

 

Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!

 

AM | Kleinkrakft

Fahrerlaubnis Klasse AM

Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max. 50 ccm, 4 kW und bis zu 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen).

Theorie

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.

Übungsfahrten

Nach Bedarf

Sonderfahrten

Keine

Prüfung

Theorie und Praxis

Mindestalter

15 Jahre


Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.

Mofa | Prüfbescheinigung ab 15 Jahren

Mofa-Prüfbescheinigung

Mofa bis 50 ccm, und max. 25 km/h

Theorie

6 Lektionen Mofakurs

Übungsfahrten

90 Minuten

Sonderfahrten

keine

Prüfung

nur Theorie

Mindestalter

15 Jahre

LKW

Alle Klassen und Voraussetzungen im Überblick – Erfahre, welche Führerscheinklasse du für LKWs, Transporter und schwere Nutzfahrzeuge benötigst. Hier findest du alle Infos zu den Anforderungen, Fahrzeugtypen und gesetzlichen Bestimmungen.

C | KFZ über 7,5 t zulässige Gesamtmasse

Fahrerlaubnis Klasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zG und max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)


Theorie Klasse C

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff


Übungsfahrten Klasse C

nach Bedarf


Überlandfahrten Klasse C

Mindestens 5 (3 bei Vorbesitz der Klasse C1)


Autobahnfahrten Klasse C

Mindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)


Nachtfahrten Klasse C

Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)


Prüfung Klasse C

Theorie und Praxis


Mindestalter Klasse C

21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)


Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.


Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang

Theorie Klasse C/CE

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE


Übungsfahrten Klasse C/CE

nach Bedarf


Überlandfahrten Klasse C/CE

Mindestens 3 Solo und 5 Zug


Autobahnfahrten Klasse C/CE

Mindestens 1 Solo und 2 Zug


Nachtfahrten Klasse C/CE

Mindestens 3 Zug


Prüfung Klasse C/CE

Theorie und Praxis


Mindestalter Klasse C/CE

21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)


Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.


CE | Fahrzeuge der Klasse C mit Anhänger

Fahrerlaubnis Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG

 

Theorie Klasse CE

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff

 

Übungsfahrten Klasse CE

nach Bedarf

 

Überlandfahrten Klasse CE

Mindestens 5

 

Autobahnfahrten Klasse CE

Mindestens 2

 

Nachtfahrten Klasse CE

Mindestens 3

 

Prüfung Klasse CE

Theorie und Praxis

 

Mindestalter Klasse CE

21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)

 

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

 

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.

 

Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang

Theorie Klasse C/CE

6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE

 

Übungsfahrten Klasse C/CE

nach Bedarf

 

Überlandfahrten Klasse C/CE

Mindestens 2 Solo und 5 Zug

 

Autobahnfahrten Klasse C/CE

Mindestens 1 Solo und 2 Zug

 

Nachtfahrten Klasse C/CE

Mindestens 3 Zug

 

Prüfung Klasse C/CE

Theorie und Praxis

 

Mindestalter Klasse C/CE

21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)

 

Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.

 

Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.

 

C1 | KFZ über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse

Fahrerlaubnis Klasse C1

Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 3,5 t zG, bis zu 7,5 t zG und nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG


Theorie Klasse C1

6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff


Übungsfahrten Klasse C1

nach Bedarf


Überlandfahrten Klasse C1

Mindestens 3


Autobahnfahrten Klasse C1

Mindestens 1


Nachtfahrten Klasse C1

Mindestens 1


Prüfung Klasse C1

Theorie und Praxis


Mindestalter Klasse C1

18 Jahre


Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.


Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang

Theorie Klasse C1/C1E

6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff


Übungsstunden Klasse C1/C1E

nach Bedarf


Überlandfahrten Klasse C1/C1E

Mindestens 1 Solo und 3 Zug


Autobahnfahrten Klasse C1/C1E

Mindestens 1 Solo und 1 Zug


Nachtfahrten Klasse C1/C1E

Mindestens 2 Zug


Prüfung Klasse C1/C1E

Theorie und Praxis


Mindestalter Klasse C1/C1E

18 Jahre


Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.


C1E | Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger

Fahrerlaubnis Klasse C1E

Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zG. Die zG der Kombination darf 12 t nicht überschreiten.
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhängern wenn die zG der Kombination 7 t aber nicht 12 t überschreitet.


Theorie Klasse C1E

keine


Übungsfahrten Klasse C1E

nach Bedarf


Überlandfahrten Klasse C1E

Mindestens 3


Autobahnfahrten Klasse C1E

Mindestens 1


Nachtfahrten Klasse C1E

Mindestens 1


Prüfung Klasse C1E

Praxis


Mindestalter Klasse C1E

18 Jahre


Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.


Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang

Theorie Klasse C1/C1E

6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff


Übungsfahrten Klasse C1/C1E

nach Bedarf


Überlandfahrten Klasse C1/C1E

Mindestens 1 Solo und 3 Zug


Autobahnfahrten Klasse C1/C1E

Mindestens 1 Solo und 1 Zug


Nachtfahrten Klasse C1/C1E

Mindestens 2 Zug


Prüfung Klasse C1/C1E

Theorie und Praxis


Mindestalter Klasse C1/C1E

18 Jahre


Die Mengenangaben über Fahrstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.


Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.


L | Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

Fahrerlaubnis Klasse L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

 

Theorie

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff

 

Übungsfahrten

keine

 

Sonderfahrten

keine

 

Prüfung

nur Theorie

 

Mindestalter

16 Jahre

 

Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.

 

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