Peters Fahrschule München

Führerschein
Klassen.

Unsere Führerscheinklassen – Dein Weg zur richtigen Fahrerlaubnis. Alle Klassen im Überblick – verständlich und kompakt erklärt. Erfahre, welche Klasse du für welches Fahrzeug brauchst und welche Voraussetzungen gelten.

Inhalte dieser Seite

  • 01. Auto & Gespanne (B, BE)
  • 02. Zweirad & Motorrad (A, AM)
  • 03. LKW & Nutzfahrzeuge (C, CE)
  • 04. Dein Ausbildungsort
Auto Ausbildung Peters Fahrschule
Kategorie 01

Auto (PKW)

Alle PKW-Führerscheinklassen im Überblick – Welche Klasse brauchst du für dein Auto, SUV oder Gespann mit Anhänger? Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und gesetzlichen Regelungen.

Details zur Auto-Ausbildung
Klasse B (Standard)

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. (Keine Krafträder/dreirädrigen Kfz).

  • Mindestalter
    18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17).
  • Theorie
    12 Lektionen allgemeiner Stoff + 2 Lektionen spezifischer Stoff.
    (Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert auf 6+2 Lektionen).
  • Sonderfahrten
    Mind. 12 Fahrstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
  • Prüfung
    Theorie und Praxis.

Info: Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung. Alle Mengenangaben für Fahrten beziehen sich auf 45 Minuten.

BF17 (Begleitetes Fahren)

Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilt werden. Die Ausbildung kann bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden.

Voraussetzungen Begleitperson:
  • Mindestalter 30 Jahre.
  • Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B.
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg.
  • Nach der Prüfung
    Es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der in Deutschland und Österreich mit Begleitperson gefahren werden darf. (Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitung gefahren werden).
  • Kartenführerschein
    Bei Vollendung des 18. Lebensjahres kann nach Antrag der echte Kartenführerschein erteilt werden.
  • Probezeit
    Beginnt sofort mit Aushändigung der Prüfbescheinigung (mit 17).
Klasse BE (Anhänger)

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG, aber nicht über 7t zG liegt.

  • Voraussetzung
    Vorbesitz der Klasse B ist zwingend erforderlich.
  • Mindestalter
    18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren).
  • Theorie
    Keine Theorieausbildung erforderlich.
  • Sonderfahrten
    Mind. 5 Fahrstunden (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht).
  • Prüfung
    Nur Praktische Prüfung.

Info: Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis entfällt die Pflichtausbildung.

B96 (Schlüsselzahl)

Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG, aber nicht über 4,25 t zG liegt.

  • Voraussetzung
    Führerschein Klasse B oder BF17. Alter: 18 (bzw. 17).
  • Ausbildung
    150 Minuten Theorie, 210 Minuten praktische Übungen, 60 Minuten Fahrstunden.
  • Prüfung
    Keine Prüfung erforderlich! Du erhältst direkt eine Ausbildungsbescheinigung für die Eintragung.
Motorrad Ausbildung Peters Fahrschule
Kategorie 02

Motorrad

Ob Motorrad, Roller oder Leichtkraftrad – hier erfährst du, welche Führerscheinklasse du benötigst. Entdecke die verschiedenen Motorradklassen, die Voraussetzungen und wichtige gesetzliche Aufstiegsregelungen im Überblick.

Details zur Motorrad-Ausbildung
Klasse A (Unbeschränkt)

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW.

1. Direktzugang (ab 24 Jahre)
  • Theorie
    12 Lektionen Grund + 4 Lektionen spezifisch (Reduziert auf 6+4 bei Vorbesitz anderer Klasse).
  • Sonderfahrten
    12 Fahrstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
  • Prüfung
    Theorie und Praxis.
2. Aufstieg von A2 (Unter 2 Jahren Vorbesitz)
  • Alter & Ausbildung
    Ab 24 Jahre. Theorie: 6+4 Lektionen. Sonderfahrten: 6 Stunden (3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht). Prüfung: Theorie & Praxis.
3. Aufstieg von A2 (Ab 2 Jahren Vorbesitz)
  • Alter & Prüfung
    Bereits ab 20 Jahre möglich. Übungsfahrten nach Bedarf. Nur praktische Prüfung! Keine Theorieausbildung nötig.
Klasse A2 (35 kW)

Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.

  • Direktzugang (Ab 18 J.)
    Theorie: 12+4 Lektionen (6+4 bei Vorbesitz). Sonderfahrten: 12 Stunden (5 Überland, 4 Auto, 3 Nacht). Prüfung: Theorie & Praxis.
  • Aufstieg v. A1 (< 2 Jahre)
    Alter 18 Jahre. Theorie: 6+4. Sonderfahrten: 6 Stunden (3 Überland, 2 Auto, 1 Nacht). Prüfung: Theorie & Praxis.
  • Aufstieg v. A1 (> 2 Jahre)
    Übungsfahrten nach Bedarf. Nur praktische Prüfung! Keine Theorie, keine Sonderfahrten-Pflicht.
Klasse A1 (125ccm)

Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW.

  • Mindestalter
    16 Jahre.
  • Theorie
    12 Lektionen allgemeiner Stoff + 4 Lektionen spezifisch.
  • Sonderfahrten
    12 Fahrstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
  • Prüfung
    Theorie und Praxis.
B196 (Schlüsselzahl)

Die 125er Erweiterung für Autofahrer: Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg fahren. Wichtig: Gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!

  • Voraussetzung
    Mind. 25 Jahre alt + mind. 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B.
  • Ausbildung
    4 Lektionen Theorie (je 90 Min) + mind. 5 Fahrstunden (je 90 Min). Keine Sonderfahrten.
  • Prüfung
    Keine Prüfung! Weder Theorie noch Praxis.
Klasse AM & Mofa
Klasse AM (Kleinkrafträder)

Bis 50 ccm und max. 45 km/h (bzw. 4 kW bei Elektro). Auch Trikes/Quads bis 50 ccm/350kg.

  • Ausbildung
    Ab 15 Jahre. Theorie: 12+2 Lektionen. Keine Sonderfahrten. Prüfung: Theorie & Praxis. (Keine Probezeit!).
Mofa-Prüfbescheinigung

Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h.

  • Ausbildung
    Ab 15 Jahre. Theorie: 6 Lektionen Mofakurs. Praxis: 90 Minuten. Nur Theorieprüfung!
LKW Ausbildung Peters Fahrschule
Kategorie 03

LKW & Traktor

Alle Klassen und Voraussetzungen im Überblick – Erfahre, welche Führerscheinklasse du für LKWs, Transporter und schwere Nutzfahrzeuge benötigst. Hier findest du alle Infos zu Anforderungen, Fahrzeugtypen und Kombi-Ausbildungen.

Details zur LKW-Ausbildung
Klasse C (LKW)

Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 7,5 t zG und max. 9 Sitzplätzen. Anhänger bis 750 kg zG sind erlaubt.

  • Mindestalter
    21 Jahre (Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre).
  • Theorie
    6 Lektionen Grundstoff + 10 Lektionen spezifisch (Nur 4 spezifische Lektionen bei Vorbesitz C1).
  • Sonderfahrten
    Mind. 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nacht. (Bei Vorbesitz C1 reduziert auf: 3/1/1).
  • Prüfung
    Theorie und Praxis. (Bei Umschreibung/Wiedererteilung entfällt Pflichtausbildung).
Klasse CE (Lastzug)

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG.

  • Ausbildung (Einzeln)
    Alter 21 (bzw. 18 für Profis). Theorie: 6+4 Lektionen. Sonderfahrten: 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nacht.
Profi-Weg: Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang

Macht beide Scheine zusammen, um Zeit in der Theorie und den Sonderfahrten zu sparen.

  • Theorie (C+CE)
    6 Grund + 10 spezifisch C + 4 spezifisch CE.
  • Sonderfahrten
    Überland: 3 Solo und 5 im Zug.
    Autobahn: 1 Solo und 2 im Zug.
    Nacht: 3 im Zug.
Klasse C1 / C1E
  • Klasse C1
    LKW über 3,5 t bis 7,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg. Ab 18 Jahre. Volle Ausbildung (6+6 Theorie, 3/1/1 Sonderfahrten).
  • Klasse C1E
    C1 + Anhänger über 750kg (Gesamtkombi max 12 t). Auch B-Fahrzeuge mit großem Anhänger. Nur Praxisprüfung!
Klasse L (Traktor)

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.

  • Mindestalter
    16 Jahre. (Für die Klasse L besteht keine Probezeit).
  • Theorie
    12 Lektionen allgemeiner Stoff + 2 Lektionen spezifisch.
  • Praxis
    Keine Übungsfahrten, keine Sonderfahrten.
  • Prüfung
    Nur Theorieprüfung!
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