Führerscheininfo
die Führerscheinklassen im Überblick
die Führerscheinklassen im Überblick
B | PKW, LKW und andere Kfz bis
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Keine Krafträder und keine dreirädrigen Kfz.
Theorie:
12 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner und 2 Lektionen spezieller Stoff.
Übungsfahrten:
nach Bedarf
Sonderfahrten:
Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
Prüfung:
Theorie und Praxis
Mindestalter:
18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahre)
Umschreibung/Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis:
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
BF17 | Begleitetes Fahren der Klasse B ab
Der Führerschein der Klasse B kann zum begleitenden Fahren ab Vollendung des 17ten Lebensjahres erteilt werden.
Die Ausbildung kann mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Man muss mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Kriterien erfüllen muss:
– Mindestalter 30 Jahre
– Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
– Nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17ten Lebensjahres, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, mit der dann mit einer eingetragenen Begleitperson in Deutschland oder Österreich gefahren werden darf.
Bei Vollendung des 18ten Lebensjahres kann nach vorherigem Antrag der eigentliche Kartenführerschein erteilt werden.
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Fahrzeuge der Klasse AM dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
BE | Klasse B mit Anhängern
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 4,25t zG aber nicht über 7t zG liegt.
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Überlandfahrten)
Prüfung: Praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Voraussetzung: Für die Klasse BE ist die Klasse B Voraussetzung.
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
B96 | Klasse B mit Anhängern
Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.
Theorie: 150 Minuten
Fahrstunden: 60 Minuten
Praktische Übungen: 210 Minuten
Prüfung: keine Prüfung erforderlich, Ausbildungsbescheinigung
Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder BF17
A | Motorräder ohne
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung und dreirädrige Kfz über 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 24 Jahre
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 20 Jahre
A2 | Motorräder
Krafträder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allg. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Übungsfahrten: nach Bedarf
Prüfung: nur Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
A1 | Leichtkrafträder bis
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff und 4 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Überlandfahrten)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 16 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
B196 | Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein
Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und max. 0,1kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15 kW
Theorie: 4 Lektionen zu 90 Minuten
Übungsfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: keine
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland. Kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2 möglich!
AM | Kleinkrafträder bis
Kleinkrafträder bis 50 ccm, und max. 45 km/h, 4 kW bei Elektromotoren, Trikes und Quads mit max 50ccm, 4 kW bis 350 kg Leermasse (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff.
Übungsfahrten: nach Bedarf
Sonderfahrten: keine
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 15 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM besteht keine Probezeit.
Mofa | Prüfbescheinigung ab
Mofa bis 50 ccm, und max. 25 km/h
Theorie: 6 Lektionen Mofakurs
Übungsfahrten: 90 Minuten
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 15 Jahre
C | Kfz über 7,5 t zulässige Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftrad) über 7,5 t zGund max. 9 Sitzplätzen (mit Anhängern bis 750 kg zG)
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 5 (3 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Autobahnfahrten: Mindestens 2 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Nachtfahrten: Mindestens 3 (1 bei Vorbesitz der Klasse C1)
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer und ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
CE | Fahrzeuge der Klasse C mit Anhängern
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 5
Autobahnfahrten: Mindestens 2
Nachtfahrten: Mindestens 3
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff, 10 (4 bei Vorbesitz der Klasse C1) Lektionen spezifischer Stoff der Klasse C und 4 Lektionen spezifischer Stoff der Klasse CE
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 2 Solo und 5 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 2 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 3 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 21 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichen Berufen 18 Jahre)
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
C1 | Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge (ausg. Krad) über 3,5 t zG, bis zu 7,5 t zG und nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3
Autobahnfahrten: Mindestens 1
Nachtfahrten: Mindestens 1
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 2 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
C1E | Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern
Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg zG. Die zG der Kombination darf 12 t nicht überschreiten.
Fahrzeuge der Klasse B mit Anhängern wenn die zG der Kombination 7 t aber nicht 12 t überschreitet.
Theorie: keine
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: Mindestens 3
Autobahnfahrten: Mindestens 1
Nachtfahrten: Mindestens 1
Prüfung: Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Übungsfahrten und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Theorie: 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 6 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrten: 1Mindestens 1 Solo und 3 Zug
Autobahnfahrten: Mindestens 1 Solo und 1 Zug
Nachtfahrten: Mindestens 2 Zug
Prüfung: Theorie und Praxis
Mindestalter: 18 Jahre
Die Mengenangaben über Fahrstunden und Sonderfahrten beziehen sich immer auf 45 Minuten.
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
L | Zug- und Arbeitsmaschinen
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Theorie: 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 2 Lektionen spezifischer Stoff
Übungsfahrten: keine
Sonderfahrten: keine
Prüfung: nur Theorie
Mindestalter: 16 Jahre
Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.