Ausländische Führerscheine können unter folgenden Voraussetzungen in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden:
- Wenn der Inhaber des ausländischen Führerscheins diesen zu einer Zeit erworben hat, in der er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Sollte er zuvor schon einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, muss die Unterbrechung mindestens 6 Monate betragen haben oder:Wenn der Inhaber des ausändischen Führerscheins diesen zu einer Zeit erworben hat, in der er eine Schulausbildung oder ein Studium in dem entsprechenden Land absolviert hat.
- Wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Ausnahmen hierzu erfahren Sie bei den Fahrerlaubnisbehörden.
Ausländische Führerscheine werden in Deutschland nur unter oben genannten Umständen anerkannt. Ohne Umschreibung sind die Führerscheine nur 6 Monate ab der Wohnsitzgründung in Deutschland gültig.
Führerscheine aus EU Ländern müssen nicht umgeschrieben werden.