Mo. – Fr.: 10:00 – 13:30 & 15:00 – 18:30

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fahrschule

 

1. Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt auf Basis eines schriftlichen Ausbildungsvertrags. Sie richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und dem Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags.

 

Die Ausbildung endet: mit Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung oder spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss, es sei denn, das Ausbildungsverhältnis wird einvernehmlich fortgesetzt. Bei Fortsetzung gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise gemäß Preisaushang (§19 FahrlG). Die Fahrschule weist darauf gesondert hin.

 

2. Entgelte und Preisaushang

Alle Entgelte werden im Ausbildungsvertrag festgelegt und entsprechen dem Preisaushang der Fahrschule. Preisänderungen sind nur bei vertraglicher Fortsetzung gültig.

 

3. Leistungen und Entgelte

a) Grundbetrag: Deckt allgemeine Aufwendungen sowie theoretischen Unterricht bis zur ersten theoretischen Prüfung. Bei Nichtbestehen kann ein anteiliger Betrag bis max. 50 % erneut erhoben werden.

b) Fahrstunden: Entgelt umfasst 45 Minuten praktische Ausbildung inkl. Fahrzeugkosten und Versicherung.

c) Prüfungsgebühren: Entgelt beinhaltet Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung. Wiederholungsprüfungen sind gesondert kostenpflichtig.

d) Absagen: Fahrstunden müssen mindestens 2 Werktage im Voraus abgesagt werden. Bei späterer Absage kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 75 % des Stundenentgelts erhoben werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

 

4. Zahlungsbedingungen

1. Grundbetrag: bei Vertragsabschluss fällig.

2. Fahrstunden: vor Beginn zu zahlen.

3. Prüfungsgebühren inkl. amtlicher Gebühren: spätestens 3 Werktage vor Prüfung.

Verzug: Bei Zahlungsverzug kann die Fahrschule Leistungen (inkl. Prüfungsanmeldung) bis zur Begleichung aussetzen.

 

5. Kündigung

  • Fahrschüler: jederzeit kündbar.

  • Fahrschule: nur bei wichtigem Grund, z. B.:

    a) Ausbildung nicht begonnen (nach 4 Wochen)
  • b) mehr als 3 Monate Unterbrechung
  • c) wiederholtes Nichtbestehen (2x theoretisch/praktisch)
  • d) grobe Verstöße gegen Anweisungen.


Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail).

 

6. Entgelte bei Kündigung

Die Fahrschule kann bei Kündigung folgende Anteile des Grundbetrags verlangen:

Stand der Ausbildung

Anteil

vor Beginn

1/5

nach Beginn, < ⅓ Theorie

2/5

⅓–⅔ Theorie

3/5

> ⅔ Theorie

4/5

nach vollständiger Theorie

100 %


Erbrachte Leistungen (Fahrstunden, Prüfungsfahrt) werden stets voll berechnet.


Kein Entgelt:
bei Kündigung durch vertragswidriges Verhalten der Fahrschule.

 

7. Termine und Verspätung

Fahrstunden beginnen/enden an der Fahrschule. Fahrzeit zu/von anderen Orten wird berechnet.

  • Verspätung Fahrschüler: >15 Minuten → Ausfallzeit zu Lasten des Fahrschülers.

  • Verspätung Fahrlehrer: >15 Minuten → Fahrschüler kann gehen, Ausbildungszeit wird nachgeholt.

 

8. Ausschluss vom Unterricht

Bei Alkohol-, Drogenkonsum oder Fahruntüchtigkeit erfolgt Ausschluss. Es fällt eine Ausfallpauschale von 75 % des Fahrstundenentgelts an.

 

9. Sorgfaltspflicht

Der Fahrschüler ist verpflichtet, Fahrzeuge, Materialien und Modelle sorgfältig zu behandeln.
 

10. Bedienung von Lehrfahrzeugen

Lehrfahrzeuge dürfen nur unter Anleitung des Fahrlehrers bedient werden. Zuwiderhandlungen können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben.

 

11. Ausbildungsabschluss & Prüfungsanmeldung

Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (§6 FahrschAusbO), ob die Ausbildung abgeschlossen ist. Eine Prüfungsanmeldung ist mit Zustimmung des Fahrschülers für beide Seiten verbindlich. Nichterscheinen führt zur Zahlungspflicht.

 

12. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen

Wird der Vertrag online oder außerhalb der Fahrschulräume abgeschlossen, gilt ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §355 BGB. Ein Muster-Widerrufsformular wird bereitgestellt.

Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung und Verzicht auf das Widerrufsrecht möglich.

 

13. Datenschutz

Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO. Eine separate Datenschutzerklärung liegt vor oder ist online abrufbar.

 

14. Gerichtsstand

Sofern gesetzlich zulässig und kein inländischer Gerichtsstand des Fahrschülers besteht, gilt der Sitz der Fahrschule als Gerichtsstand.

 

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