Mit der Fahrerlaubnis B196 kannst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren, ohne eine zusätzliche Motorradprüfung abzulegen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren. Nach einer theoretischen und praktischen Schulung bei der Fahrschule wird die Berechtigung in den Führerschein eingetragen.