Was ist BF17 überhaupt?
Du machst die ganz normale Ausbildung der Klasse B und legst dieselben Prüfungen ab. Nur darfst Du ein Jahr früher fahren — bis zu Deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson neben Dir.
Ein Jahr früher ans Steuer — mit einer Begleitperson neben Dir und derselben Prüfung wie alle anderen.
Der wichtigste Satz zuerst: BF17 ist kein eigener Führerschein und keine abgespeckte Variante. Es ist die Klasse B — nur ein Jahr früher, dafür mit Begleitung.
Du machst die ganz normale Ausbildung der Klasse B und legst dieselben Prüfungen ab. Nur darfst Du ein Jahr früher fahren — bis zu Deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson neben Dir.
Nein. BF17 ist die Klasse B mit einer Auflage. Du bekommst zunächst eine Prüfungsbescheinigung statt der Führerscheinkarte, die Fahrerlaubnis selbst ist dieselbe.
Die Auflage fällt weg. Du darfst sofort allein fahren, ganz ohne weitere Prüfung — Du tauschst nur die Bescheinigung gegen den Kartenführerschein.
Ja. Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, bei BF17 also mit 17. Sie endet damit ein Jahr früher als bei Fahranfängern, die erst mit 18 starten.
Probezeit: § 2a Abs. 1 StVG · Auflage und Übergang mit 18: § 48a FeV · Stand: 14.08.2026
Diese fünf Zeitpunkte stehen im Gesetz und gelten überall gleich — unabhängig davon, welche Behörde für Dich zuständig ist.
Den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellst du frühestens sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag.
§ 21 Abs. 1 FeVFrühestens drei Monate vor dem Mindestalter darfst du zur Theorieprüfung.
§ 16 Abs. 3 FeVFrühestens einen Monat vor dem Mindestalter — und erst nach bestandener Theorieprüfung.
§ 17 Abs. 1 FeVAb deinem 17. Geburtstag bekommst du die Prüfungsbescheinigung und darfst mit eingetragener Begleitperson fahren.
§ 48a Abs. 1, 2 FeVOhne weitere Prüfung. Die Bescheinigung gilt im Inland noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag, danach brauchst du den Kartenführerschein.
§ 48a Abs. 3 FeVEinen gesetzlichen Mindestalter für den Beginn der Ausbildung gibt es im geprüften Normbestand nicht. Wann Du sinnvoll startest, hängt an Deinem Prüfungstermin — das planen wir gemeinsam.
Zwei Dinge laufen dabei parallel, nicht nacheinander: Deine Ausbildung bei uns und die Bearbeitung Deines Antrags bei der Behörde. Wer damit wartet, verliert Wochen.
Sprich früh mit den Menschen, die Dich begleiten sollen. Wer die Kriterien nicht erfüllt, kann nicht eingetragen werden — das später zu merken kostet Zeit.
Ausbildungsvertrag, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Beides bekommst Du bei uns beziehungsweise über unseren Kurspartner.
Sie richtet sich nach Deiner Hauptwohnung. Der Assistent weiter unten sagt Dir, welche das ist und was sie verlangt.
Zusammen mit den Formularen für jede Begleitperson. Je nach Behörde online, schriftlich oder mit Termin.
Das läuft parallel zur Bearbeitung Deines Antrags. Warte damit nicht — die Behörden brauchen im Münchner Raum etwa 8 bis 14 Wochen.
Theorie frühestens drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag, Praxis frühestens einen Monat vorher.
Mit der Prüfungsbescheinigung und einer eingetragenen Person auf dem Beifahrersitz.
Ohne weitere Prüfung. Die Bescheinigung gilt im Inland noch bis zu drei Monate nach Deinem Geburtstag.
Behörden-Assistent
Sag uns, wo Du wohnst — wir zeigen Dir Deinen Weg zum Antrag. Zuständig ist die Behörde Deiner Hauptwohnung, nicht die der Peters-Filiale (§ 73 Abs. 2 FeV, öffnet gesetze-im-internet.de in einem neuen Tab). Wer in München wohnt und in Haar lernt, beantragt trotzdem beim Kreisverwaltungsreferat.
Wo wohnst Du?
Haar & Grasbrunn zählen zum Landkreis München, Vaterstetten & Baldham zu Ebersberg.
Dein BF17-Antragsweg
Fahrerlaubnisbehörde München (KVR) · Garmischer Straße 19–21, 81373 München
Dein BF17-Antragsweg
Führerscheinstelle Landratsamt München · Bretonischer Ring 4, 85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Dein BF17-Antragsweg
Führerscheinstelle Landratsamt Ebersberg · Kolpingstraße 1, 85560 Ebersberg
Wir raten hier keine Behörde. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde deiner Hauptwohnung — such nach dem Namen deiner Stadt oder deines Landkreises zusammen mit „Führerscheinstelle".
Dein BF17-Antragsweg
Fahrerlaubnisbehörde Deiner Hauptwohnung
Orientierungshilfe, keine behördliche Vorprüfung und keine Rechtsberatung. Was Dein Antrag enthalten muss, entscheidet allein Deine Fahrerlaubnisbehörde — wo wir etwas nicht selbst prüfen konnten, steht das ausdrücklich dabei.
Mutter, Vater, Großeltern, die ältere Schwester — wer Dich begleitet, entscheidest Du. Die Person muss aber vier Kriterien erfüllen, und die prüft die Behörde beim Eintragen.
Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
§ 48a Abs. 5 FeVSie besitzt seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B aus der EU, dem EWR oder der Schweiz.
§ 48a Abs. 5 FeVIm Fahreignungsregister darf sie zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens einen Punkt haben.
§ 48a Abs. 5 FeVSie darf nicht begleiten mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft, 0,5 Promille oder mehr im Blut oder 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum.
§ 48a Abs. 6 FeVFür Deine Begleitperson
Sie darf Dich nicht begleiten mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft, 0,5 Promille oder mehr im Blut oder 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum.
§ 48a FeV im WortlautFür Dich am Steuer
In der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres darfst Du als Fahrerin oder Fahrer weder Alkohol noch THC zu Dir nehmen und keine Fahrt unter deren Wirkung antreten. Für Dich gibt es keinen zulässigen Restwert — die Werte Deiner Begleitperson sind ausdrücklich nicht Dein Maßstab.
§ 24c StVG im WortlautStand: 14.08.2026
Die vier Fragen, die uns Eltern am häufigsten stellen — jeweils mit Fundstelle.
Sie soll als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, soweit die Fahrsituation das zulässt. Sie ist ausdrücklich kein Fahrlehrer und übernimmt keine Ausbildungsaufgabe.
Nein. Es muss eine der eingetragenen Personen dabei sein — welche, ist offen. Mehrere Personen lassen sich eintragen; je Person fällt eine Gebühr an.
Ja, ein Nachtrag ist bayernweit möglich. Wie er konkret läuft, unterscheidet sich je Behörde — der Assistent nennt den Weg, soweit die Behörde ihn veröffentlicht.
Die Begleitauflage endet, ohne dass jemand etwas beantragen muss. Nur der Kartenführerschein muss innerhalb von drei Monaten vorliegen.
Rolle und Eintragung der Begleitperson: § 48a Abs. 2 bis 5 FeV · Nachtrag bayernweit bestätigt über das BayernPortal · Stand: 17.08.2026
Aktuelle Fahrzeuge von Audi und BMW — gepflegt, übersichtlich und mit der Technik, die Dir die ersten Stunden leichter macht.
Unsere Fahrzeuge ansehen →Den Antrag stellst Du selbst — das kann und darf Dir niemand abnehmen. Alles davor und daneben machen wir mit Dir.
Wir schauen gemeinsam mit Dir, welche Unterlagen Deine zuständige Behörde verlangt und was noch fehlt.
Beides brauchst Du für den Antrag, beides bekommst Du über uns.
Zum Erste-Hilfe-Kurs →Regelmäßiger Unterricht an allen geöffneten Standorten, dazu die Lern-App für zwischendurch.
Theorietermine ansehen →Anfahren, Schalten und Blicksystematik ohne Verkehr üben — und ohne Publikum.
Simulator ansehen →BF17 lässt sich mit B197 kombinieren: Prüfung auf Automatik, Schaltkompetenz separat nachgewiesen.
B197 verstehen →Fragen zu Begleitperson, Ablauf oder Kosten klären wir gern persönlich — telefonisch oder vor Ort.
Beratung vereinbaren →Der Unterlagencheck ist eine Orientierungshilfe, keine behördliche Vorprüfung und keine Rechtsberatung. Über die Erteilung entscheidet Deine Fahrerlaubnisbehörde.
Google-Bewertungen
Das sagen Fahrschüler über Peters Fahrschule in München.
Stimmen aus der Fahrschule
Ausgewählte, vom Betreiber bestätigte Kundenstimmen aus allen Peters-Standorten. Alle Bewertungen stehen in den Google-Profilen.
„Unkompliziert, spontane Termine, herzliches Team — immer auf Augenhöhe. Ich komme gerne wieder!“
„Peters Fahrschule ist jeden Kilometer wert. Professionell, modern und fair in jeder Hinsicht.“
„Die Motorradausbildung war klasse. Eigener Übungsplatz, Schutzkleidung gestellt, top Fahrlehrer.“
Direkt zur Quelle
Aktuelle Bewertungen und Kommentare stehen direkt im jeweiligen Google-Profil.
Stand 01.08.2026
Den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellst Du frühestens sechs Monate vor Deinem 17. Geburtstag, also ab 16½ (§ 21 Abs. 1 FeV). Bei uns anmelden kannst Du Dich vorher — wann die Ausbildung sinnvoll startet, richtet sich nach Deinem Prüfungsfahrplan. Das besprechen wir in der Beratung.
Zur Theorieprüfung frühestens drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag (§ 16 Abs. 3 FeV), zur praktischen Prüfung frühestens einen Monat vorher und erst nach bestandener Theorie (§ 17 Abs. 1 FeV).
Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf bei Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben (§ 48a Abs. 5 FeV). Wie viele Personen Du eintragen lässt, ist Dir überlassen — je Person fällt eine Gebühr an.
Die Fahrerlaubnisbehörde Deiner Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV) — nicht die Behörde am Ort Deiner Fahrschule. Wer in München wohnt und in Haar lernt, beantragt trotzdem beim Kreisverwaltungsreferat München. Der Behörden-Assistent auf dieser Seite nennt Dir Adresse, Formulare und Unterlagen.
Nein. Sie darf nicht begleiten mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft, 0,5 Promille oder mehr im Blut oder 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum (§ 48a Abs. 6 FeV). Für Dich am Steuer gilt etwas anderes und Strengeres: nach § 24c StVG gilt ein Konsum- und Wirkungsverbot ohne jeden Grenzwert.
Ja. BF17 und B197 lassen sich kombinieren: Du lernst und prüfst auf Automatik und weist zusätzlich die Schaltkompetenz nach. Welche Variante zu Dir passt, besprechen wir in der Beratung.
Die Prüfungsbescheinigung berechtigt nach § 48a FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Für Fahrten ins Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes – kläre das vor der Fahrt mit der dortigen Behörde.
Die Fahrschulausbildung kostet dasselbe wie die reguläre Klasse B. Zusätzlich fallen Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde an, unter anderem für die Eintragung jeder Begleitperson. Die aktuellen Beträge findest Du im Behörden-Assistenten auf dieser Seite.
Melde Dich an, wir klären gemeinsam Deinen Zeitplan und die Unterlagen für Deine Behörde. Eltern beraten wir gern mit.
Der Führerschein mit 17 — offiziell Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) — ist der früheste Weg ans Steuer: Du durchläufst in unserer Fahrschule die ganz normale Ausbildung der Klasse B, legst dieselben Prüfungen ab und fährst anschließend bis zu Deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson. Statt der Führerscheinkarte erhältst Du zunächst eine Prüfungsbescheinigung; ab 18 fährst Du automatisch allein weiter — ohne weitere Prüfung.
Der Zeitplan ist gesetzlich klar geregelt: Den BF17-Antrag stellst Du ab 16½ bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines Hauptwohnsitzes — welche das ist und welche Unterlagen sie verlangt, zeigt Dir unser Behörden-Assistent weiter oben für die Stadt München, den Landkreis München und den Landkreis Ebersberg. Zur Theorieprüfung darfst Du frühestens drei Monate, zur praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag.
Als Begleitperson beim Begleiteten Fahren kommt infrage, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen — Eltern, Großeltern oder ältere Geschwister — und später weitere ergänzen. Alle Details samt der Regeln, die für Dich selbst am Steuer gelten, findest Du oben im Abschnitt zur Begleitperson.
Bei Peters startest Du den BF17 in München an drei Standorten: Haidhausen, Giesing und Haar. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs organisierst Du direkt über uns, geübt wird auf modernen Fahrzeugen von Audi und BMW — auf Wunsch als B197 mit Automatik. Anmelden kannst Du Dich bequem online; Deine voraussichtlichen Kosten zeigt Dir unser Preisrechner.