Peters Fahrschule
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Fakten-Check · Fahrschulreform

Fahrschulreform 2027 Was sich für deinen Führerschein wirklich ändert.

Stand: 13.07.2026 · Lebendes Dokument: Wir aktualisieren diese Seite sofort, wenn der Gesetzgeber neue Fakten schafft.
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Einordnung

Die Wahrheit hinter den Schlagzeilen

Über die neue Führerscheinreform kursieren aktuell wilde Gerüchte in München und im Netz. Die bekannteste Behauptung: „Ab 2027 brauchst du nur noch 3 Sonderfahrten.“ Das ist faktisch falsch.

Damit du deine Führerscheinausbildung auf einer verlässlichen Basis planen kannst, fassen wir hier den geprüften Stand zusammen – direkt abgeleitet aus den beiden Bundesrat-Drucksachen: 330/26 (Gesetzentwurf) und 365/26 (Ausbildungs-Verordnung).

Wichtig vorab: Die Reform ist noch kein geltendes Recht, aber sie liegt jetzt erstmals vollständig auf dem Tisch: Seit Ende Mai berät der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (Drucksache 330/26), seit dem 10.06.2026 liegt ihm auch die Verordnung mit allen konkreten Ausbildungsregeln vor (Drucksache 365/26). Die wichtigste Neuigkeit daraus ist der Zeitplan: Die neuen Ausbildungsregeln sollen bereits zum 1. Januar 2027 gelten, die übrigen Teile – etwa Transparenzregister und Prüfungsrecht – zum 1. Juli 2027. Beides steht unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat zustimmt.

Nachdenkliche Familie mit ihrem Auto vor dem Reichstag in Berlin – Symbol für die Unsicherheit rund um die Fahrschulreform 2027
Die Reform wird in Berlin entschieden – wir übersetzen den geprüften Stand für München. (Symbolbild)

Der aktuelle Status der Reform (Stand: 13.07.2026)

  1. Eckpunktepapier des Ministeriums 11.02.2026
  2. Referentenentwurf 04.05.2026
  3. Kabinettsbeschluss 20.05.2026
  4. Gesetzentwurf im Bundesrat (Drucksache 330/26) 29.05.2026
  5. Ausbildungs-Verordnung im Bundesrat (Drucksache 365/26) 10.06.2026
  6. Bundesrat-Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen (1. Durchgang, Drucksache 330/26) 10.07.2026
  7. Beratung & Zustimmung in Bundestag und Bundesrat Aktueller Stand Als Nächstes · ab Herbst 2026
  8. Verkündung & gestaffeltes Inkrafttreten Ausbildungsregeln: 01.01.2027 · Übrige Teile: 01.07.2027
Der direkte Vergleich

Heute vs. nach der Reform

Die wichtigsten geplanten Änderungen für den Pkw-Führerschein (Klasse B) auf einen Blick.

Ausbildungsbereich Aktuelle Regelung (2026) Geplant nach der Reform
Theorieunterricht Präsenzpflicht in der Fahrschule Keine Präsenzpflicht. Du entscheidest selbst, wie du lernst: Unterricht in der Fahrschule, digital (z. B. via App, auch zeitversetzt) oder kombiniert – so steht es in § 3 der neuen Ausbildungsverordnung. Vorgesehen ab 01.01.2027.
Theorie-Fragenkatalog 1.169 Prüfungsfragen Angekündigt ist eine Reduzierung um rund ein Drittel auf etwa 840 Fragen. Im jetzt vorliegenden Verordnungstext steht diese Zahl allerdings noch nicht – Stand heute eine Ankündigung, kein beschlossener Wert.
Sonderfahrten (Praxis) 12 Pflichtstunden (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit) Keine feste Anzahl. Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflichtthemen – den Umfang bestimmt dein Ausbildungsstand: Dein Fahrlehrer muss feststellen, dass du die Fahraufgaben sicher beherrschst (§ 4 der neuen Ausbildungsverordnung). Vorgesehen ab 01.01.2027.
Praktische Prüfung Mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit (55 Minuten Gesamtdauer) 25 Minuten reine Fahrzeit (40 Minuten Gesamtdauer) – Anpassung an die EU-Mindestvorgabe, jetzt im Verordnungstext. Vorgesehen ab 01.07.2027.
Üben mit den Eltern Auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt Als befristete Erprobung vorgesehen: erst nach bestandener Theorieprüfung, mindestens 6 Fahrstunden in der Fahrschule und gemeinsamer Einweisung. Der Bundesrat hat sich am 10.07.2026 dafür ausgesprochen, die Erprobung nicht zu streichen, sondern bundesweit einheitlich zu regeln – endgültig entschieden ist das aber noch nicht (als Nächstes berät der Bundestag). Ob, wann und in welcher Form sie kommt, ist offen.
Qualitätsvergleich Preise und Quoten schwer vergleichbar Gesetzliche Transparenz-Pflicht („Transparenzregister“): Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen werden öffentlich – abrufbar über die staatliche „Mobilithek“. Vorgesehen ab 01.07.2027.

Quellen: Bundesrat-Drucksache 330/26 vom 29.05.2026 (Gesetzentwurf) · Bundesrat-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026 (Ausbildungs-Verordnung) · BMV-Pressemitteilung Nr. 043/2026 vom 20.05.2026. Geplante Regelungen, noch nicht in Kraft.

Zeitplan

Was gilt ab wann?

Die Reform kommt in Stufen – so sieht es der Zeitplan in den beiden Drucksachen vor, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.

Stichtag Was sich ändert
01.01.2027 Neue Ausbildungsregeln: freie Wahl des Theorie-Lernformats, Sonderfahrten-Umfang nach Ausbildungsstand, neue Simulator-Regeln. Die bisherige Ausbildungsordnung läuft zum 31.12.2026 aus.
01.07.2027 Prüfungs- und Berufsrecht: u. a. kürzere praktische Prüfung (40 statt 55 Minuten) und das Transparenzregister mit öffentlichen Preisen und Erfolgsquoten aller Fahrschulen.
26.11.2027 Erweiterte Berechtigungen für die Klassen B/BE aus der EU-Führerscheinrichtlinie – etwa für schwerere Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Wohnmobile.

Du startest 2026 und bist Anfang 2027 noch nicht fertig?

Dafür gibt es eine klare Übergangsregel (§ 15 der neuen Ausbildungsverordnung): Wer vor dem 1. Januar 2027 mit der Ausbildung beginnt, darf sie nach den heutigen Regeln abschließen. Niemand muss mitten in der Ausbildung „umlernen“ – und nichts von dem, was du bereits absolviert hast, verfällt.

Wir verfolgen beide Gesetzgebungsverfahren im Detail und strukturieren unsere Abläufe bereits so, dass beide Rechtslagen sauber abgebildet sind. Was in deinem Fall gilt, klären wir bei der Anmeldung in wenigen Minuten.

Kosten & Ehrliche Einordnung

Wird der Führerschein durch die Reform billiger?

Das ist das erklärte politische Ziel – aktuell liegt der Pkw-Führerschein (Klasse B) im Bundesschnitt bei rund 3.400 €. Weniger Bürokratie und digitale Theorie sollen Kosten senken – eine garantierte Ersparnis ist das aber ausdrücklich nicht, und München liegt ohnehin am oberen Ende der Preisspanne.

Ehrlich gesagt: Eine pauschale Preisgarantie gibt es nicht. Da die feste Anzahl der Sonderfahrten wegfällt, wird die Ausbildung extrem individuell. Du fährst genau so lange, bis du die Fahraufgaben sicher beherrschst. Für Naturtalente wird es günstiger, für andere möglicherweise nicht. Bei plakativen „Jetzt wird alles billiger“-Versprechen raten wir zur Vorsicht.

Jetzt anfangen oder auf 2027 warten?

Für die allermeisten Fahrschüler lautet die Empfehlung weiterhin: Jetzt anfangen. Ja, die neuen Ausbildungsregeln sollen früher kommen als zunächst geplant – schon zum 1. Januar 2027. An der Rechnung ändert das wenig: Eine Ersparnis ist auch danach nicht garantiert, denn gefahren wird weiterhin so viel, wie du für die Prüfungsreife brauchst. Dazu kommt ein praktischer Effekt: Wenn viele Wartende gleichzeitig starten, droht ein Ansturm – mit noch längeren Wartezeiten bei der Führerscheinstelle, beim TÜV und in den Fahrschulen selbst. Genau davor warnt übrigens auch das Verkehrsministerium: Es begründet den vorgezogenen Starttermin ausdrücklich damit, dass sich keine „Bugwelle“ wartender Fahrschüler aufbauen soll. Wer jetzt startet, ist durch, bevor sich der Stau aufbaut.

Dein gelerntes Wissen verfällt nicht. Was du heute bei uns lernst, ist exakt das, was dich auch 2027 sicher durch den Verkehr bringt. Und fällt deine Ausbildung in den Jahreswechsel, regelt § 15 der neuen Verordnung den Übergang: Du darfst nach den Regeln abschließen, mit denen du gestartet bist. Wir verfolgen beide Verfahren genau und richten unsere Abläufe bereits auf beide Rechtslagen aus – was für dich gilt, klären wir im persönlichen Gespräch.

Was die Reform für deinen Führerschein in München konkret bedeutet

Wenig – jedenfalls bei uns. Wir bilden an unseren Standorten in Haidhausen, Giesing und Haar schon heute leistungsorientiert und mit digitalen Theorie-Tools aus. Wer jetzt startet, fährt mit denselben modernen Methoden, die die Reform bundesweit zum Standard machen will – nur schon heute.

Aus der Praxis: Was wir an drei Standorten täglich erleben

Seit dem Kabinettsbeschluss im Mai 2026 vergeht bei uns kaum ein Anmeldegespräch ohne die Frage: „Soll ich lieber auf 2027 warten?“ Unsere 21 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer beantworten sie an allen drei Standorten gleich – mit den Fakten von dieser Seite, nicht mit Verkaufsdruck. Was wir dabei konkret beobachten: Die Unsicherheit ist groß, die Gerüchte („nur noch 3 Sonderfahrten!“) halten sich hartnäckig – und wer die Drucksachen einmal nüchtern erklärt bekommt, entscheidet sich fast immer für den früheren Start.

Vieles, was die Reform vorschreiben will, praktizieren wir seit Jahren: digitale Lern-Tools für die Theorie, leistungsorientierte Praxisausbildung statt Stundenschema – und unser Fahrsimulator nimmt Fahranfängern die ersten Hürden, bevor es in den Münchner Verkehr geht. Auch die B196-Erweiterung zeigt seit 2020, wie verkürzte, modernisierte Ausbildungswege in der Praxis funktionieren. Wer es eilig hat, fährt im Intensivkurs – gerade mit Blick auf die TÜV-Wartezeiten der bessere Weg als Abwarten. Was dich der Führerschein konkret kostet, rechnet dir unser Preisrechner transparent vor – die Transparenz, die das Reform-Register ab 2027 vorschreibt, bekommst du bei uns heute schon.

Quellen: Bundesrat-Drucksache 330/26 vom 29.05.2026 (Gesetzentwurf) · Bundesrat-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026 (Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, inkl. Begründung zu Inkrafttreten und Übergangsregel) · BMV-Pressemitteilung Nr. 043/2026 vom 20.05.2026. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

FAQ

Fahrschulreform 2027: Häufige Fragen

Stimmt es, dass es ab 2027 nur noch 3 Sonderfahrten gibt?

Nein, diese Behauptung ist falsch. Die feste Anzahl an Sonderfahrten fällt komplett weg – sie wird aber nicht pauschal auf drei reduziert. Das lässt sich jetzt im Verordnungstext nachlesen (§ 4, Bundesrat-Drucksache 365/26): Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben Pflichtthemen, und dein Fahrlehrer muss feststellen, dass du sie sicher beherrschst. Wie viele Stunden du brauchst, entscheidet also dein Lernfortschritt – im dichten Münchner Stadtverkehr, am Mittleren Ring und auf der A8/A9 ist das von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.

Wird der Autoführerschein in München 2027 wirklich billiger?

Das ist das Ziel der Reform, aber keine Garantie. Weniger Bürokratie kann Fixkosten senken. Da die Praxisausbildung künftig leistungsbezogen ist, hängt dein Preis aber noch stärker von deinem individuellen Lernaufwand ab. München gehört ohnehin zu den teuersten Führerschein-Städten – auf eine garantierte Ersparnis solltest du dich nicht verlassen.

Muss ich nach der Reform noch in die Fahrschule zum Theorieunterricht?

Nein, die gesetzliche Präsenzpflicht soll entfallen. Du kannst dir das Wissen für die Theorieprüfung dann komplett digital per App aneignen. Die Prüfungsanforderungen und das geforderte Wissen bleiben jedoch strikt gleich.

Wie viele Theoriefragen gibt es nach der Fahrschulreform?

Angekündigt ist, den amtlichen Fragenkatalog von aktuell 1.169 Fragen um rund ein Drittel zu verkleinern – auf voraussichtlich etwa 840. Gestrichen werden sollen vor allem veraltete und nicht EU-konforme Fragen. Fairerweise: In der jetzt vorliegenden Verordnung (Drucksache 365/26) ist diese Zahl noch nicht festgeschrieben – sie regelt zunächst die Bewertung der Fragen neu. Sobald der Katalog offiziell gekürzt wird, liest du es hier.

Dürfen meine Eltern mir ab 2027 das Autofahren beibringen?

Die Verordnung (Drucksache 365/26) regelt das jetzt konkret – als befristete Erprobung „Fahrpraxis unter Anleitung“ mit klaren Voraussetzungen: Du brauchst die bestandene Theorieprüfung, mindestens 6 Fahrstunden regulärer Praxisausbildung und eine gemeinsame Einweisung mit deiner Begleitperson – beides in einer Fahrschule. Die Begleitperson (z. B. ein Elternteil) muss u. a. seit mindestens 7 Jahren den Führerschein besitzen, darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben und begleitet unentgeltlich; das Auto trägt ein „L“-Schild mit der Aufschrift „Übungsfahrt“, genehmigt wird das Ganze für höchstens 12 Monate. Es ersetzt also keine Fahrschulausbildung, sondern ergänzt sie. Wichtig: Dieser Punkt ist im Gesetzgebungsverfahren noch besonders umstritten. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 10.07.2026 (1. Durchgang) dafür ausgesprochen, die Regelung nicht zu streichen, sondern bundesweit einheitlich zu fassen (einzelne Länder könnten per Verordnung aussteigen). Endgültig entschieden ist das aber noch nicht – darüber berät als Nächstes der Bundestag. Ob, wann und in welcher Form die Erprobung kommt, ist offen – für deine Planung solltest du dich nicht darauf verlassen.

Wann tritt die neue Fahrschulreform in Kraft?

Gestaffelt – das ist die wichtigste Neuigkeit aus der Ausbildungs-Verordnung (Bundesrat-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026): Die neuen Ausbildungsregeln – freie Wahl des Theorie-Lernformats, Sonderfahrten nach Ausbildungsstand – sollen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die übrigen Teile – etwa das Transparenzregister und die kürzere praktische Prüfung – folgen zum 1. Juli 2027 (Drucksache 330/26 bzw. 365/26). Endgültig beschlossen ist beides noch nicht: Das parlamentarische Verfahren läuft – am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung genommen (1. Durchgang); als Nächstes beraten Bundestag und Bundesrat abschließend. Verzögert sich das Verfahren, können sich die Daten verschieben – wir aktualisieren diese Seite dann sofort.

Warum sind manche Details der Reform noch offen?

Weil die Reform aus zwei Rechtsakten besteht: dem Fahrlehrergesetz-Änderungsgesetz (u. a. Berufsrecht und Transparenzpflichten, Drucksache 330/26) und der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung mit den konkreten Ausbildungs- und Prüfungsregeln. Seit dem 10.06.2026 liegt auch diese Verordnung dem Bundesrat vor (Drucksache 365/26) – damit sind die Detailregeln, etwa zur digitalen Theorie und zu den Sonderfahrten, erstmals vollständig nachlesbar. Offen sind im Wesentlichen noch die Zustimmung des Bundesrats und die Verkündung. Sobald es Neuigkeiten gibt, aktualisieren wir diese Seite.

Ich fange noch 2026 an und bin Anfang 2027 nicht fertig – was gilt dann für mich?

Dafür gibt es eine klare Übergangsregel (§ 15 der neuen Ausbildungsverordnung, Drucksache 365/26): Ausbildungen, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden, dürfen nach den heutigen Regeln zu Ende geführt werden. Du musst also nicht mitten in der Ausbildung auf neue Regeln umsteigen, und nichts von dem, was du bereits absolviert hast, geht verloren. Wir behalten beide Rechtslagen im Blick und sagen dir bei der Anmeldung genau, was in deinem Fall gilt.

Lohnt es sich, in München mit dem Führerschein auf die Reform zu warten?

Nein, für die meisten Münchner Fahrschüler lohnt sich das Warten nicht. Eine Ersparnis ist auch nach der Reform nicht garantiert – gefahren wird weiterhin so viel, wie du für die Prüfungsreife brauchst. In München kommt ein praktischer Faktor dazu: Auf einen Praxisprüfungstermin beim TÜV wartet man aktuell rund zwei Monate. Genau das kann sich verschärfen: Wenn viele Wartende nach der Reform gleichzeitig starten, droht ein Ansturm – mit noch längeren Wartezeiten bei Führerscheinstelle, TÜV und Fahrschulen. Selbst das Verkehrsministerium begründet den vorgezogenen Starttermin der Ausbildungsregeln (01.01.2027) ausdrücklich damit, dass sich keine „Bugwelle“ wartender Fahrschüler aufbauen soll. Wer früh anfängt, sichert sich seinen Platz im System und ist durch, bevor der Andrang kommt. Und falls deine Ausbildung in den Jahreswechsel fällt: Die Übergangsregel (§ 15) erlaubt dir, nach den heutigen Regeln abzuschließen – du verlierst also nichts, gewinnst aber Zeit.

Kann ich in München schon jetzt mit der Ausbildung starten, obwohl die Reform noch nicht in Kraft ist?

Ja. Die Reform ist noch kein geltendes Recht – wer auf sie wartet, verschiebt seine Mobilität, ohne dafür eine garantierte Gegenleistung zu bekommen. Du kannst bei Peters an jedem unserer drei Münchner Standorte sofort einsteigen. Wer vor dem 01.01.2027 beginnt, darf nach den heutigen Regeln abschließen (§ 15 der neuen Verordnung) – und dein gelerntes Wissen behält auch nach der Reform vollständig seine Gültigkeit.

Was ändert die Reform konkret für meinen Führerschein bei Peters Fahrschule in München?

Für dich ändert sich im Alltag wenig Spürbares – aus einem guten Grund: Wir bilden an unseren Standorten in Haidhausen, Giesing und Haar schon heute leistungsorientiert aus und setzen moderne, digitale Lern-Tools für die Theorie ein. Genau das, was die Reform bundesweit vorschreiben will, ist bei uns längst Standard. Läuft deine Ausbildung über den Jahreswechsel 2026/27, greift die Übergangsregel: Du darfst nach den Regeln abschließen, mit denen du gestartet bist – was in deinem Fall sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.

Ändert sich die Dauer der praktischen Prüfung?

Ja, die reine Fahrzeit der praktischen Prüfung für Klasse B soll von bisher 30 auf 25 Minuten reduziert werden (Gesamtdauer 40 statt 55 Minuten) – das entspricht der europäischen Mindestvorgabe und steht jetzt so im Verordnungstext (Drucksache 365/26). Vorgesehen ist diese Änderung zum 01.07.2027. An den Anforderungen selbst ändert sich nichts: Bestehen musst du dieselben Fahraufgaben wie heute.

Gibt es auch Änderungen beim Lkw- oder Bus-Führerschein?

Ja, auch bei den Klassen C und D fällt die starre Zahlenvorgabe für Sonderfahrten weg – der Umfang richtet sich künftig ebenfalls nach dem Ausbildungsstand (vorgesehen ab 01.01.2027). Die Berufskraftfahrer-Qualifikation (Schlüsselzahl 95) bleibt davon unberührt.

Was bedeutet die neue „Mobilithek“ für mich als Fahrschüler?

Die Mobilithek ist die staatliche Datenplattform, über die das im Gesetzentwurf vorgesehene Transparenzregister laufen soll: Fahrschulen müssen dort künftig ihre Preise und Erfolgsquoten veröffentlichen. Diese Pflicht steht inzwischen im Text des Gesetzentwurfs – ist also mehr als eine bloße Ankündigung. Das sorgt für Transparenz und macht die Wahl der passenden Fahrschule deutlich einfacher.

Sinkt durch die Reform die Sicherheit auf den Straßen?

Nein. Die Reform modernisiert lediglich den Weg zum Führerschein durch mehr Digitalisierung. Das fahrerische Können, das du für die Prüfung nachweisen musst, bleibt auf dem exakt gleichen hohen Sicherheitsniveau.

Gilt die Reform auch für die Umschreibung ausländischer Führerscheine in München?

Nein, die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins folgt weiterhin eigenen Regeln und läuft in München über die Führerscheinstelle des KVR München. Die Reform betrifft primär die reguläre Erstausbildung. Wenn du aus einem Nicht-EU-Land umschreibst und Theorie- oder Praxisprüfung ablegen musst, helfen wir dir bei Peters auf Deutsch und Englisch durch den Prozess.

Fahrschulreform 2027 – Hintergründe & Details für München

Was der Wegfall der festen Sonderfahrten-Zahl konkret bedeutet: Bisher schreibt der Gesetzgeber beim Autoführerschein (Klasse B) zwölf Sonderfahrten vor – fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Künftig entfällt diese feste Stundenzahl. Die neue Fahrschulausbildungs-Verordnung (§ 4, Bundesrat-Drucksache 365/26, vorgesehen ab 01.01.2027) formuliert es so: Pflicht bleiben Fahrten auf Überlandstrecken, auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen sowie bei Dunkelheit oder Dämmerung – der Umfang richtet sich nach deinem individuellen Ausbildungsstand, und dein Fahrlehrer muss feststellen können, dass du die erforderlichen Fähigkeiten sicher beherrschst. Für dich als Fahrschüler in München heißt das keine starre Pauschale mehr, sondern eine Ausbildung, die so lange dauert, bis du den dichten Stadtverkehr, den Mittleren Ring und die Autobahnen A8 und A9 sicher beherrschst. Deinen individuellen Rahmen kannst du jederzeit transparent über unseren Preisrechner abschätzen.

Was die geplante Transparenz für dich ändert: Der Gesetzentwurf sieht ein Transparenzregister vor (vorgesehen ab 01.07.2027): Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen öffentlich über die staatliche Datenplattform „Mobilithek“ einsehbar werden; auch Vergleichsportale dürfen diese Daten nutzen. Für dich bedeutet das mehr Vergleichbarkeit – aber Vorsicht: Der niedrigste Grundpreis ist selten der entscheidende Wert. Achte auf die Gesamtkosten aus Grundbetrag, Lernmaterial, Fahrstunden und Prüfungsvorstellung und darauf, wie ehrlich eine Fahrschule den individuellen Stundenbedarf kommuniziert. Diese Transparenz musst du bei uns aber nicht erst abwarten: Unsere Kosten legen wir dir schon heute über den Preisrechner und im persönlichen Gespräch offen. Fragen dazu klären wir gern über unser Kontaktformular.

Digitale Theorie und was gleich bleibt: Die neue Ausbildungsverordnung schafft die Präsenzpflicht ab und formuliert es bemerkenswert klar (§ 3): Der Fahrschüler entscheidet eigenverantwortlich, mit welchem Lernformat er das erforderliche theoretische Wissen erwirbt – Unterricht in der Fahrschule, digital (auch zeitversetzt per App) oder kombiniert; vorgesehen ab 01.01.2027. Für den amtlichen Fragenkatalog ist eine Reduzierung von heute 1.169 Fragen um rund ein Drittel auf etwa 840 angekündigt – im Verordnungstext festgeschrieben ist diese Zahl bislang nicht. Wichtig zu wissen: Das geforderte Wissen und die Prüfungsanforderungen bleiben unverändert. Es wird also nicht „weniger gelernt“, sondern flexibler und gezielter – ein Weg, den wir bei Peters Fahrschule mit modernen Lern-Tools für unsere Fahrschüler in München-Haidhausen, München-Giesing und Haar ohnehin schon gehen.