Peters Fahrschule
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Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein in München

Einmal richtig.
Für immer gültig.

Der Erste-Hilfe-Nachweis läuft nie ab — dein Sehtest schon. Entscheidend ist aber, welchen Kurs du damals gemacht hast. Hier siehst du in drei Fragen, was dein Antrag wirklich braucht.

Den Kurs führt Jana Gallé durch. Peters Fahrschule stellt die Räume.

Kurz und belastbar

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Läuft der Erste-Hilfe-Nachweis ab?

Nein. § 19 FeV kennt keine Frist, und die Landeshauptstadt München führt die Ausbildung in Erster Hilfe ausdrücklich unter „Ohne zeitliche Begrenzung“. Einmal gemacht, gilt er für alle späteren Klassen — wenn es der Kurs mit neun Unterrichtseinheiten war.

Wie lang ist der Kurs?

Mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, in der Praxis ein Tag von rund siebeneinhalb Stunden mit Pausen. So steht es in § 19 Absatz 1 FeV; einheitlich gilt das seit 2015.

Und bei einer Erweiterung?

Auf den Nachweis wird verzichtet, wenn du früher schon an einer Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten teilgenommen hast (§ 19 Absatz 2 Satz 2 FeV). Der alte große Kurs mit 16 Einheiten zählt also auch.

Reichen „Sofortmaßnahmen am Unfallort“?

Nein — und das ist der häufigste Irrtum. Wer den Autoführerschein vor 2015 gemacht hat, hatte damals in aller Regel nur diesen kurzen Kurs. Die Gleichstellung mit der Ausbildung in Erster Hilfe stand bis 2019 in § 76 FeV und wurde gestrichen; München nimmt die Bescheinigung ausdrücklich nicht mehr an.

Was ist mit dem Sehtest?

Der läuft sehr wohl ab: Nach § 12 Absatz 7 FeV darf er bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein. Genau daran scheitern viele, die glauben, mit Erster Hilfe sei alles erledigt.

Kostenloser Selbstcheck

Was brauchst du wirklich?

Drei Fragen, dann siehst du, welche Nachweise dein Antrag braucht — und welche du längst hast.

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Beantworte die Fragen — dein Ergebnis erscheint hier.

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Alle Fälle auf einen Blick

Dieselbe Auskunft wie im Check, nur als Tabelle. Die Fristen beziehen sich immer auf den Zeitpunkt der Antragstellung, nicht auf den Prüfungstermin.

Situation Erste Hilfe Sehtest Ärztliche Bescheinigung Sehvermögen
Erster Führerschein Klasse B Kurs mit 9 UE Höchstens 2 Jahre alt
Erster Führerschein A, A1, A2 oder AM Kurs mit 9 UE Höchstens 2 Jahre alt
Erweiterung B auf A, A1, A2, AM oder BE Kein neuer Kurs, wenn 9 UE * Höchstens 2 Jahre alt
Erweiterung auf C, C1, CE oder C1E Kein neuer Kurs, wenn 9 UE * Höchstens 1 Jahr alt Höchstens 2 Jahre alt
Erweiterung auf D, D1, DE oder D1E Kein neuer Kurs, wenn 9 UE * Höchstens 1 Jahr alt, plus Gutachten Höchstens 2 Jahre alt
Verlängerung C, C1, CE oder C1E Nicht nötig Höchstens 1 Jahr alt Höchstens 2 Jahre alt
Verlängerung D, D1, DE oder D1E Nicht nötig Höchstens 1 Jahr alt, Gutachten ab 50 Höchstens 2 Jahre alt
Schlüsselzahl B196 oder B96 Nicht nötig Nicht nötig

* Kein neuer Kurs, wenn die frühere Schulung mindestens neun Unterrichtseinheiten umfasste (§ 19 Absatz 2 Satz 2 FeV) — der frühere große Kurs mit 16 Einheiten zählt also auch. Eine Bescheinigung nur über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ genügt dafür nicht. „—“ heißt: für diese Klassen nicht vorgesehen. Über die Erteilung entscheidet die Führerscheinstelle.

Der häufigste Zweifelsfall

Zählt mein alter Nachweis?

Es kommt nicht auf das Alter der Bescheinigung an, sondern auf ihren Umfang. Diese vier Fälle decken praktisch alles ab.

Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten

Ein ganzer Tag, rund sieben Stunden. Das ist der heutige Standard, einheitlich seit 2015. Die Bescheinigung gilt ohne Ablaufdatum und wird für jede spätere Klasse anerkannt. Aufheben und zum Antrag mitbringen — am besten eine Kopie einreichen und das Original für die nächste Erweiterung behalten.

Der große Kurs von früher

Zwei Tage, 16 Unterrichtseinheiten — bis 2015 für LKW- und Busklassen vorgeschrieben. Er liegt deutlich über den heute geforderten neun und zählt weiter. § 76 Nummer 11a FeV bestätigt das ausdrücklich: Bescheinigungen über eine Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet.

Nur Sofortmaßnahmen am Unfallort

Ein halber Tag — und bis 2015 für Klasse B genau das, was verlangt wurde. Wer seinen Autoführerschein vor 2015 gemacht hat, hat also mit hoher Wahrscheinlichkeit nur diesen Nachweis. Er genügt heute nicht mehr: Die Gleichstellung stand bis zum 18.03.2019 in § 76 FeV und wurde gestrichen. Auch bei einer Erweiterung hilft er nicht, weil der Verzicht eine Schulung mit neun Unterrichtseinheiten voraussetzt.

Bescheinigung verschwunden

Zuerst beim damaligen Kursanbieter nach einer Zweitschrift fragen. Hilft das nicht, zeigt eine Karteikartenabschrift der Behörde, bei der du deinen Führerschein beantragt hast, welche Nachweise dort eingegangen sind. Wenn beides scheitert, ist der neue Kurs meist der schnellere Weg.

Kooperation

Den Kurs macht Jana — bei uns im Haus

Anbieterin und Ausbilderin ist Jana Gallé (Erste Hilfe Jana). Sie ist von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern zur Erste-Hilfe-Ausbildung ermächtigt — nach § 68 Absatz 1 Satz 2 FeV braucht sie damit keine gesonderte Anerkennung, ihre Bescheinigung gilt auch für den Führerschein. Peters Fahrschule ist nicht Kursanbieter — wir stellen die Räume, damit du Theorie, Erste Hilfe und Sehtest nicht quer durch die Stadt verteilen musst.

  • Ein Tag, neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • Kursorte sind unsere Filialen in Haidhausen, Giesing und Haar
  • Sehtest auf Wunsch direkt im Anschluss — beides an einem Termin erledigt
  • 50 € pro Person, mit Sehtest 60 € (Stand 09.08.2026)
  • Termine und Buchung laufen direkt über ihre Seite

Kein passender Termin frei? Ruf uns an — 089 4892227 — wir stimmen einen Termin mit ihr ab. Termine pflegt Jana Gallé selbst; deshalb verlinken wir direkt dorthin, statt hier eine Liste zu führen, die veralten kann. Du bist nicht an sie gebunden: Jede amtlich anerkannte Stelle nach § 68 FeV stellt eine gültige Bescheinigung aus.

Kursorte

Der Nachweis, der abläuft

Sehtest: nach zwei Jahren brauchst du einen neuen

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T verlangt § 12 Absatz 2 FeV einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bestanden ist er ab einer Sehschärfe von 0,7 auf beiden Augen, mit oder ohne Sehhilfen. Und nach § 12 Absatz 7 FeV darf die Bescheinigung bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein.

Praktisch heißt das: Wer den Autoführerschein vor Jahren gemacht hat und jetzt erweitert, braucht einen neuen Sehtest — auch wenn der Erste-Hilfe-Nachweis weitergilt. Beim Optiker dauert das ein paar Minuten.

Nicht bestanden heißt übrigens nicht: kein Führerschein. Nach § 12 Absatz 5 FeV folgt dann eine augenärztliche Untersuchung, bei der nach Anlage 6 Nummer 1.2 geringere Werte genügen.

Für LKW und Bus gilt etwas anderes

Bei den Klassen C, C1, CE, C1E und den Bus-Klassen reicht der Sehtest beim Optiker nicht. § 12 Absatz 6 FeV verlangt eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2 FeV — zulässig sind Augenarzt, Arbeitsmediziner, Betriebsmediziner, ein Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung.

Den Führerschein-Sehtest bietet Erste Hilfe Jana samstags in der Fahrschule an, derzeit für 10 €. Personalausweis und, falls vorhanden, Brille oder Kontaktlinsen mitbringen. Sehtest-Termine bei Jana (öffnet in neuem Tab)

C, C1, CE und C1E

Die medizinischen Nachweise für den LKW

Für die LKW-Klassen kommen zwei Unterlagen dazu, die es bei Klasse B nicht gibt. Die beiden Fristen werden dabei oft verwechselt: ein Jahr für die ärztliche Bescheinigung, zwei Jahre für das Sehvermögen.

Gesundheitliche Eignung

Ärztliche Untersuchung darauf, ob Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung ausschließen können (Anlage 5 Nummer 1 FeV). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Untersuchung des Sehvermögens

Deutlich strenger als der Sehtest beim Optiker: Geprüft werden Sehschärfe, Farbensehen, Gesichtsfeld, räumliches Sehen und das Sehen bei Dämmerung. Welche Werte im Einzelnen gelten, steht in Anlage 6 Nummer 2.1 FeV — feststellen kann das nur die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt. Gültig zwei Jahre.

Alle fünf Jahre erneut

Die LKW-Klassen werden längstens für fünf Jahre erteilt (§ 23 Absatz 1 FeV). Zur Verlängerung brauchst du beide Untersuchungen erneut — den Erste-Hilfe-Kurs dagegen nicht. Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor Ablauf möglich (§ 24 Absatz 4 FeV).

Wie die Ausbildung selbst abläuft, steht auf den Seiten zu Klasse C und CE, Klasse C1 und C1E sowie im Überblick der LKW-Klassen. Für die gewerbliche Nutzung kommt zusätzlich die Berufskraftfahrer-Qualifikation dazu; Busklassen behandelt die Seite zum Busführerschein D und D1.

Drumherum

Was sonst noch in den Antrag gehört

Erste Hilfe und Sehnachweis sind zwei Bausteine von mehreren. Bei der Landeshauptstadt München kommen dazu:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • Ein biometrisches Passbild
  • Eine Farbkopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Die Bestätigung der Fahrschule, bei der du angemeldet bist
  • Bei einer Erweiterung zusätzlich eine Kopie deines aktuellen Führerscheins
  • Bei einem alten grauen oder rosa Führerschein, der nicht in München ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde
  • Wenn du per Post einreichst: eine Kopie der Überweisungsbestätigung für die Gebühr — beim Online-Antrag entfällt das, dort wird direkt bezahlt

Beim Landratsamt München und beim Landratsamt Ebersberg sieht die Liste etwas anders aus: Dort wird keine Fahrschulbestätigung verlangt, dafür beim Landratsamt München der Ausweis im Original — und die Gebühr wird erst nach Antragseingang in Rechnung gestellt. Zuständig ist immer die Behörde an deinem Wohnsitz, nicht die am Fahrschulstandort.

Die Karteikartenabschrift lohnt sich doppelt: Sie ist bei alten Führerscheinen ohnehin eine reguläre Unterlage — und sie zeigt, welchen Erste-Hilfe-Nachweis du damals eingereicht hast.

Wichtig für die Reihenfolge: Für die Anmeldung bei uns brauchst du zunächst nichts davon. Erste Hilfe, Sehtest, Passbild und Ausweis werden erst für den Antrag bei der Behörde fällig — du kannst also parallel starten.

Trotzdem gilt: früh erledigen. Die Theorieprüfung ist erst möglich, wenn die Behörde den Prüfauftrag erteilt hat, und dafür muss der Antrag vollständig sein. Wie lange das dauert, welche Behörde für dich zuständig ist und was beim begleiteten Fahren ab 17 dazukommt, steht auf der Anmeldeseite.

Zur Online-Anmeldung und Unterlagenliste

FAQ

Häufige Fragen zu Erster Hilfe und Sehtest.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?

Unbegrenzt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung setzt in § 19 FeV keine Frist für den Erste-Hilfe-Nachweis, und die Landeshauptstadt München listet die Ausbildung in Erster Hilfe ausdrücklich unter „Ohne zeitliche Begrenzung“. § 76 Nummer 11a FeV bestätigt das: Bescheinigungen über eine Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet. Es gibt also keinen Stichtag nach dem Muster „älter als X Jahre = neuer Kurs nötig“. Es gibt aber ein Datum, an dem sich die Art des Kurses geändert hat: Wer den Autoführerschein vor 2015 gemacht hat, hat damals in aller Regel nur die kurze Unterweisung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ absolviert — und die reicht heute nicht mehr. Was dagegen wirklich abläuft, ist die Sehtestbescheinigung: Sie darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein.

Muss ich bei einer Führerscheinerweiterung noch einmal zum Erste-Hilfe-Kurs?

Das hängt daran, welchen Kurs du damals gemacht hast. § 19 Absatz 2 Satz 2 FeV bestimmt: „Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.“ Entscheidend ist der Umfang der damaligen Schulung: mindestens neun Unterrichtseinheiten. War es nur die kurze Unterweisung „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ — bis 2015 der Normalfall bei Klasse B —, greift der Verzicht nicht, und du brauchst den Kurs. Die Behörde muss den früheren Nachweis außerdem sehen können: bring die Bescheinigung mit.

Gilt meine alte Bescheinigung über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ noch?

Für einen heutigen Antrag nicht. Bis zum 18.03.2019 stellte § 76 Nummer 11a FeV die alte Unterweisung noch einer Schulung nach § 19 Absatz 1 gleich; die 13. Verordnung zur Änderung der FeV hat diese Gleichstellung zum 19.03.2019 gestrichen. Die Landeshauptstadt München weist seither ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht und seit dem 01.04.2015 neun Unterrichtseinheiten gelten. Auch der Verzicht bei einer Erweiterung hilft hier nicht weiter, weil er eine Schulung „im Sinne des Absatzes 1“ voraussetzt — und das sind eben jene neun Unterrichtseinheiten.

Ich habe vor 2015 den großen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Reicht der?

Ja. Der frühere große Kurs umfasste 16 Unterrichtseinheiten und übertrifft damit die heute geforderten neun deutlich. Er ist eine Schulung im Sinne von § 19 Absatz 1 FeV, der Verzicht nach Absatz 2 greift also. Das betrifft vor allem Fahrerinnen und Fahrer, die früher eine LKW- oder Busklasse gemacht haben und jetzt erweitern wollen — für die Klassen C und D war die große Ausbildung damals vorgeschrieben, für Klasse B dagegen nicht.

Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs und was kostet er?

Der Kurs dauert neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, in der Praxis also einen Tag mit rund siebeneinhalb Stunden. Bei Erste Hilfe Jana kostet er derzeit 50 € pro Person, zusammen mit dem Sehtest 60 € (Stand 09.08.2026); gebucht wird online direkt bei ihr. Der Kurs ist eine externe Leistung und nicht in den Fahrschulgebühren enthalten — wie du deine Gesamtkosten planst, zeigt der Preisrechner für den Führerschein.

Brauche ich für B196 oder B96 einen Erste-Hilfe-Kurs?

Nein, und auch keinen Sehtest. Bei beiden wird keine neue Fahrerlaubnis erteilt, sondern nur eine Schlüsselzahl in deinen bestehenden Führerschein eingetragen. Sowohl der Sehtest nach § 12 Absatz 2 FeV als auch der Erste-Hilfe-Nachweis nach § 19 FeV knüpfen aber an die Bewerbung um eine Fahrerlaubnis an. Details zum B196-Kurs für 125er und zum B96-Tageskurs findest du auf den jeweiligen Seiten.

Brauche ich beim Umstieg von B auf A oder BE einen neuen Sehtest?

Ja — das ist die häufigste Überraschung. Der Erste-Hilfe-Nachweis gilt lebenslang, die Sehtestbescheinigung nicht: Nach § 12 Absatz 7 FeV darf sie bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Wer seinen Autoführerschein vor fünf Jahren gemacht hat und jetzt die Klasse BE ergänzen möchte, braucht also einen frischen Sehtest, aber keinen neuen Kurs.

Welche Nachweise brauche ich für Klasse C, C1, CE oder C1E?

Zusätzlich zum Erste-Hilfe-Nachweis zwei medizinische Unterlagen: eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 FeV (höchstens ein Jahr alt) und eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2 FeV (höchstens zwei Jahre alt). Die Sehuntersuchung gehört zum Augenarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner — ein Sehtest beim Optiker genügt für diese Klassen nicht. Mehr dazu auf den Seiten zur LKW-Ausbildung Klasse C sowie zum 7,5-Tonner C1.

Wie lange sind die ärztlichen Bescheinigungen für die LKW-Klassen gültig?

Unterschiedlich lang, und das wird oft verwechselt. Die ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein (Anlage 5 Nummer 3 FeV). Für die Untersuchung des Sehvermögens gilt die Zwei-Jahres-Frist aus § 12 Absatz 7 FeV. Wer beide Termine weit auseinanderlegt, riskiert, dass die erste Bescheinigung schon abgelaufen ist, wenn der Antrag rausgeht.

Meine LKW-Klasse läuft ab — was brauche ich für die Verlängerung?

Die Klassen C, C1, CE und C1E werden nach § 23 Absatz 1 FeV längstens für fünf Jahre erteilt. Zur Verlängerung brauchst du die beiden medizinischen Nachweise erneut, einen Erste-Hilfe-Kurs dagegen nicht: § 24 Absatz 1 FeV knüpft die Verlängerung an Anlage 5 und Anlage 6 — ein erneuter Erste-Hilfe-Nachweis gehört nicht dazu. Den Antrag kannst du frühestens sechs Monate vor Ablauf stellen (§ 24 Absatz 4 FeV). Bei den Bus-Klassen kommt das Gutachten nach Anlage 5 Nummer 2 dazu, bei der Verlängerung allerdings erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres. Einen Überblick über die Klassen gibt die Seite zu den LKW-Führerscheinklassen.

Erste-Hilfe-Bescheinigung verloren — was kann ich tun?

Zuerst bei der Stelle nachfragen, die den Kurs damals durchgeführt hat — viele Anbieter stellen Zweitschriften aus. Führt das nicht weiter, hilft eine Karteikartenabschrift der Behörde, bei der du deinen bisherigen Führerschein beantragt hast: Dort ist vermerkt, welche Nachweise du eingereicht hast. Wenn beides scheitert, ist der neue Kurs meist der schnellere Weg, denn er gilt danach ohne Ablaufdatum.

Zählt meine Ausbildung im Rettungsdienst oder in der Pflege?

Sehr wahrscheinlich ja. § 19 Absatz 3 FeV nennt unter anderem die ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung, abgeschlossene Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen, die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer, eine Sanitätsausbildung, eine rettungsdienstliche Ausbildung sowie die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold. Die Liste beginnt mit „insbesondere“ und ist damit nicht abschließend. Wichtig: Der Kurs entfällt, die Vorlage nicht — statt der Kursbescheinigung reichst du das entsprechende Zeugnis ein; bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen genügt oft der Dienstausweis oder eine Bestätigung der Wache.

Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs in München machen?

Kurse in unseren Räumen bietet Erste Hilfe Jana an — an den Standorten Fahrschule Haidhausen, Fahrschule Giesing und Fahrschule Haar. Anbieterin und Ausbilderin ist Jana Gallé; gebucht wird direkt über ihre Seite, telefonisch geht es auch über uns. Du bist selbstverständlich nicht daran gebunden — jede nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 68 FeV zugelassene Stelle, etwa BRK, Johanniter, Malteser oder ASB, stellt eine gültige Bescheinigung aus.

Nachprüfbar

Rechtsstand und Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite sind am Verordnungstext und an den Merkblättern der Landeshauptstadt München geprüft. Stand der Prüfung: 09.08.2026.

  • § 19 FeV — Schulung in Erster Hilfe

    Mindestumfang von neun Unterrichtseinheiten (Absatz 1), Verzicht bei Erweiterung und Neuerteilung (Absatz 2), gleichwertige medizinische und rettungsdienstliche Ausbildungen (Absatz 3)

  • § 12 FeV — Sehvermögen

    Sehtest für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T (Absatz 2), Untersuchung des Sehvermögens für die Klassen C und D (Absatz 6), Zwei-Jahres-Frist für alle Sehnachweise (Absatz 7)

  • Anlage 5 FeV — Eignungsuntersuchungen

    Für die Klassen C, C1, D, D1 und die zugehörigen Anhängerklassen: ärztliche Untersuchung (Nummer 1), zusätzliches Gutachten für die D-Klassen — bei Verlängerung erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Nummer 2), Ein-Jahres-Frist (Nummer 3)

  • Anlage 6 FeV — Anforderungen an das Sehvermögen

    Sehtestwerte für die Klassen A und B (Nummer 1), Anforderungen und zulässige Untersuchende für die Klassen C und D (Nummer 2.1)

  • § 23 und § 24 FeV — Geltungsdauer und Verlängerung

    Die Klassen C, C1, CE, C1E und die D-Klassen werden längstens für fünf Jahre erteilt (§ 23 Absatz 1); die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden (§ 24 Absatz 4)

  • § 76 FeV

    Übergangsrecht. Nummer 11a stellt heute nur noch Bescheinigungen über eine Ausbildung in Erster Hilfe unbefristet gleich; die frühere Gleichstellung der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wurde zum 19.03.2019 gestrichen

  • § 68 FeV

    Stellen für die Schulung in Erster Hilfe: amtliche Anerkennung durch die oberste Landesbehörde; nach Absatz 1 Satz 2 entfällt sie für Stellen, die ein Unfallversicherungsträger ermächtigt hat

  • Landeshauptstadt München — Erstantrag

    Unterlagenliste je Klassengruppe und die Fristenübersicht für Sehtest, ärztliche Untersuchung und Erste-Hilfe-Nachweis

  • Landeshauptstadt München — Erweiterung

    Unterlagenliste, die Fristenzeile „Ohne zeitliche Begrenzung: Ausbildung in ‚Erster Hilfe‘“ sowie der ausdrückliche Hinweis, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht und seit dem 01.04.2015 neun Unterrichtseinheiten gelten

Wir zitieren die Landeshauptstadt München, weil sie ihre Anforderungen am ausführlichsten veröffentlicht. Zuständig ist die Behörde an deinem Wohnsitz — für Haar das Landratsamt München, für Vaterstetten und Baldham das Landratsamt Ebersberg. Die rechtlichen Anforderungen stehen in derselben Bundesverordnung; Formulare, Wege und Gebühren unterscheiden sich. Diese Seite ersetzt keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde: Über die Erteilung und über die Anerkennung einzelner Nachweise entscheidet die Führerscheinstelle.

Noch unsicher?

Bring deine Unterlagen mit oder schick uns eine kurze Nachricht — wir schauen sie uns an, bevor du zur Behörde gehst.

Mehr zu Nachweisen und Führerscheinklassen in München

Der Erste-Hilfe-Nachweis ist der einzige Baustein des Führerscheinantrags, den man nur einmal im Leben erledigt. Neun Unterrichtseinheiten, ein Tag, danach gilt die Bescheinigung ohne Ablaufdatum — für den ersten Autoführerschein der Klasse B ebenso wie für jede spätere Erweiterung. Wer stattdessen nur den alten Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ vorweisen kann, muss die Schulung nachholen; die Gleichstellung der kurzen Unterweisung stand bis 2019 in § 76 FeV und wurde gestrichen, und die Landeshauptstadt München erkennt sie seither nicht mehr an.

Anders liegt der Fall beim Sehtest. Er läuft nach zwei Jahren ab und wird deshalb bei fast jeder Erweiterung erneut fällig — beim Umstieg auf Motorradklassen wie A, A1 und A2 genauso wie beim Anhänger. Für die LKW-Klassen tritt an seine Stelle eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens mit deutlich höheren Anforderungen, ergänzt um die Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung. Wie die Ausbildung dort abläuft, zeigt die Seite zur LKW-Ausbildung in München.

Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler bedeutet das vor allem: Reihenfolge planen. Die Anmeldung in der Fahrschule geht ohne Unterlagen, der Behördenantrag nicht. Wer Erste Hilfe und Sehtest früh erledigt, verliert später keine Zeit, weil eine Bescheinigung fehlt oder abgelaufen ist. Alle Schritte, Zuständigkeiten und Fristen stehen gebündelt auf der Seite zur Anmeldung bei Peters Fahrschule; wer aus dem Ausland kommt, findet die Besonderheiten unter Führerschein umschreiben.

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