Peters Fahrschule München
Bus
Führerschein
Klasse D und D1 im Überblick: Voraussetzungen, Mindestalter, Prüfung und die Qualifikation für Berufsfahrer. Eine eigene Bus-Ausbildung bieten wir derzeit nicht an – für LKW (C, C1, CE) und die BKF-Weiterbildung sind wir dein Ansprechpartner in München.
Gut zu wissen
Peters Fahrschule bildet derzeit nicht für die Klassen D und D1 aus. Diese Seite fasst die gesetzlichen Grundlagen zum Busführerschein zusammen. Für den LKW-Führerschein (C, C1, CE) und die BKF-Weiterbildung, die für Bus- und LKW-Fahrer gleichermaßen gilt, sind wir dein Ansprechpartner.
Deine Optionen
Bus-Klassen im Überblick
Omnibus (mehr als 8 Fahrgastplätze)
- →Mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (§ 6 FeV)
- →Setzt Führerschein Klasse B voraus
- →Theoretische & praktische Prüfung beim TÜV
- →Gewerbliche Personenbeförderung: Grundqualifikation nach BKrFQG (Fahrerqualifizierungsnachweis, früher Schlüsselzahl 95)
Kleinbus (max. 16 Fahrgastplätze, max. 8 m)
- →Bis 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (§ 6 FeV)
- →Ideal für Shuttle-Dienste & soziale Einrichtungen
- →Setzt Führerschein Klasse B voraus
- →Fahrzeuglänge max. 8 m – eine Gewichtsgrenze gibt es bei D1 nicht
Wie wir dir weiterhelfen
Ehrlich beraten, richtig ausgebildet
LKW statt Bus
Die Klassen C, C1 und CE bilden wir an unserem LKW-Standort Haar aus – oft der passende Weg in den Fahrerberuf.
Ehrliche Beratung
Wir klären mit dir, welche Klasse du wirklich brauchst – und sagen es offen, wenn du für D/D1 eine andere Fahrschule brauchst.
3 geöffnet · 1 geplant
Haidhausen, Giesing und Haar geöffnet; Baldham in Vorbereitung.
BKF-Module
Die Weiterbildung nach BKrFQG (5 Module, alle 5 Jahre) gilt für Bus- und LKW-Fahrer gleichermaßen – bei uns in Haar buchbar.
Was du wissen musst
Voraussetzungen für
Klasse D und D1.
Für den Bus-Führerschein gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Mindestalter Klasse D
24 Jahre; 23 mit beschleunigter Grundqualifikation, 21 mit Grundqualifikation, 20 oder 18 in der Berufsausbildung (mit Auflagen) — § 10 Abs. 1 Nr. 9 FeV
Mindestalter Klasse D1
21 Jahre; 18 nur während oder nach einer Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb) — § 10 Abs. 1 Nr. 8 FeV. Eine Absenkung über die Grundqualifikation gibt es bei D1 nicht.
Bei abgesenktem Alter
zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 10 Abs. 2 FeV)
Voraussetzung
Führerschein Klasse B
Ersthelferkurs
Erste-Hilfe-Nachweis (9 UE)
Sehvermögen
Untersuchung beim Arzt, nicht beim Optiker
Ärztlich
Gesundheitliche Eignung, max. 1 Jahr alt (Anlage 5 Nr. 1 und 3 FeV)
Leistungstest
Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit (Anlage 5 Nr. 2 FeV) — bei Verlängerung erst ab 50 Jahren
Grundqualifikation
Pflicht für gewerbliche Personenbeförderung (BKrFQG, FQN)
Gültigkeitsdauer
5 Jahre, dann Verlängerung
Die BKF-Weiterbildung (Fahrerqualifizierungsnachweis, früher Schlüsselzahl 95) gilt für Bus und LKW gleichermaßen – du musst sie also nur einmal absolvieren. Alle fünf Module und die aktuellen Termine findest du auf unserer Seite zu den BKF-Modulen.
Fragen zu Bus oder LKW?