Peters Fahrschule
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Peters Fahrschule München

Bus
Führerschein

Klasse D und D1 im Überblick: Voraussetzungen, Mindestalter, Prüfung und die Qualifikation für Berufsfahrer. Eine eigene Bus-Ausbildung bieten wir derzeit nicht an – für LKW (C, C1, CE) und die BKF-Weiterbildung sind wir dein Ansprechpartner in München.

Beratung anfragen Zur LKW-Ausbildung

Gut zu wissen

Peters Fahrschule bildet derzeit nicht für die Klassen D und D1 aus. Diese Seite fasst die gesetzlichen Grundlagen zum Busführerschein zusammen. Für den LKW-Führerschein (C, C1, CE) und die BKF-Weiterbildung, die für Bus- und LKW-Fahrer gleichermaßen gilt, sind wir dein Ansprechpartner.

Deine Optionen

Bus-Klassen im Überblick

Klasse D

Omnibus (mehr als 8 Fahrgastplätze)

  • Mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (§ 6 FeV)
  • Setzt Führerschein Klasse B voraus
  • Theoretische & praktische Prüfung beim TÜV
  • Gewerbliche Personenbeförderung: Grundqualifikation nach BKrFQG (Fahrerqualifizierungsnachweis, früher Schlüsselzahl 95)
Klasse D1

Kleinbus (max. 16 Fahrgastplätze, max. 8 m)

  • Bis 16 Sitzplätze außer dem Fahrersitz (§ 6 FeV)
  • Ideal für Shuttle-Dienste & soziale Einrichtungen
  • Setzt Führerschein Klasse B voraus
  • Fahrzeuglänge max. 8 m – eine Gewichtsgrenze gibt es bei D1 nicht

Wie wir dir weiterhelfen

Ehrlich beraten, richtig ausgebildet

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LKW statt Bus

Die Klassen C, C1 und CE bilden wir an unserem LKW-Standort Haar aus – oft der passende Weg in den Fahrerberuf.

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Ehrliche Beratung

Wir klären mit dir, welche Klasse du wirklich brauchst – und sagen es offen, wenn du für D/D1 eine andere Fahrschule brauchst.

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3 geöffnet · 1 geplant

Haidhausen, Giesing und Haar geöffnet; Baldham in Vorbereitung.

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BKF-Module

Die Weiterbildung nach BKrFQG (5 Module, alle 5 Jahre) gilt für Bus- und LKW-Fahrer gleichermaßen – bei uns in Haar buchbar.

Was du wissen musst

Voraus­setzungen für
Klasse D und D1.

Für den Bus-Führerschein gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Mindestalter Klasse D

24 Jahre; 23 mit beschleunigter Grundqualifikation, 21 mit Grundqualifikation, 20 oder 18 in der Berufsausbildung (mit Auflagen) — § 10 Abs. 1 Nr. 9 FeV

Mindestalter Klasse D1

21 Jahre; 18 nur während oder nach einer Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb) — § 10 Abs. 1 Nr. 8 FeV. Eine Absenkung über die Grundqualifikation gibt es bei D1 nicht.

Bei abgesenktem Alter

zusätzlich medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 10 Abs. 2 FeV)

Voraussetzung

Führerschein Klasse B

Ersthelferkurs

Erste-Hilfe-Nachweis (9 UE)

Sehvermögen

Untersuchung beim Arzt, nicht beim Optiker

Ärztlich

Gesundheitliche Eignung, max. 1 Jahr alt (Anlage 5 Nr. 1 und 3 FeV)

Leistungstest

Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit (Anlage 5 Nr. 2 FeV) — bei Verlängerung erst ab 50 Jahren

Grundqualifikation

Pflicht für gewerbliche Personenbeförderung (BKrFQG, FQN)

Gültigkeitsdauer

5 Jahre, dann Verlängerung

Die BKF-Weiterbildung (Fahrerqualifizierungsnachweis, früher Schlüsselzahl 95) gilt für Bus und LKW gleichermaßen – du musst sie also nur einmal absolvieren. Alle fünf Module und die aktuellen Termine findest du auf unserer Seite zu den BKF-Modulen.

Fragen zu Bus oder LKW?

Wir beraten dich ehrlich und persönlich.

Kontakt aufnehmen → 089 4892227